Lilly Becker akzeptiert Gerichtsurteil nicht und will in Berufung gehen

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Kürzlich musste sich Lilly Becker vor Gericht verantworten – und erlitt dabei eine Niederlage. Das Urteil will sie nicht akzeptieren. Die diesjährige Dschungelcamp-Gewinnerin Lilly Becker rollt den zuletzt geführten Gerichtsprozess zwischen ihr und dem TV-Produzenten Pierre Uebelhack neu auf. Wie RTL erfahren haben will, legt die 48-Jährige gegen das Mitte April gefällte Urteil Berufung ein. Zeit für den Antrag blieb ihr bis zum 16. Mai. Lilly Becker muss mehr als 200.000 Euro zurückzahlen Ende Februar landete Lilly Becker vor dem Münchener Landgericht. Uebelhack forderte ein Darlehen von Becker zurück. Es ging um eine Teilsumme der insgesamt 489.869,12 Euro, die sie von Uebelhack in Deutschland und England bekommen hatte. Streitpunkt dabei: Handelte es sich bei der Summe um ein Darlehen, wie Uebelhack versichert, oder um eine Schenkung, wie Becker sagt? Das Gericht gab der Klage von Uebelhack am 16. April im vollen Umfang statt: Becker muss ihm mehr als 200.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen und zusätzlich die Kosten für den Anwalt des Klägers tragen. Der Richter begründete das Urteil damit, dass die "Beklagte nicht zur Wahrheit" gefunden habe. Wie kam es zum Prozess zwischen Becker und dem TV-Produzenten? Becker bekräftigte vor Gericht, dass sie nach der Trennung von ihrem Ex-Mann Boris Becker in einer Beziehung mit Uebelhack gewesen sei. Man habe sich demnach im Jahr 2017 kennengelernt. Uebelhack hingegen verneinte eine Liebesbeziehung mit Becker vor Gericht. Laut Gericht steht zumindest fest, dass der TV-Produzent eine Zeitlang zahlreiche Kosten von Becker, wie beispielsweise für Rechtsanwälte oder Reisen, übernommen habe. Wieso Uebelhack das getan habe? Darauf wollte er sich auf Nachfrage nicht einlassen. Aus seiner Sicht habe es aber unterzeichnete Darlehensverträge gegeben. Becker soll darüber informiert gewesen sein, dass Uebelhack ihr das Geld nur geliehen habe. Für Becker habe es sich jedoch bei den Geldbeträgen um eine Schenkung gehandelt, die Unterschrift sei digital eingefügt worden.
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