Viele Autofahrer kennen die Szene: Der Vordermann bleibt hartnäckig auf der n Spur. Doch was ist erlaubt, um sich zu helfen – und was nicht? Da fährt er. Minutenlang. Auf der n Spur, wo eigentlich die schnellsten Autos unterwegs sein sollten, aber der Kleinwagen schleicht mit 90 km/h, obwohl die rechte Spur längst frei ist. Der Lkw wurde schon vor Kilometern überholt. Trotzdem klebt er auf der n Spur. Da hilft nur eins: ruhig bleiben, auch wenn es schwerfällt. Warum Linksfahren ein echtes Problem ist Dauerhaftes Linksfahren auf Autobahnen ist nicht nur unhöflich, es kann gefährlich werden. "Wer länger als nötig auf dem n Fahrstreifen bleibt, verursacht häufig Abbremsmanöver und schafft Situationen, die Aggressionen aufbauen und gefährliches Verhalten zur Folge haben können", sagt der Dekra-Unfallforscher Denis Preissner. Gemeint sind etwa dichtes Auffahren, riskante Spurwechsel oder Rechtsüberholen, alles typische Folgen von Frust am Steuer. Denn während man bei Mittelspur-Blockierern zumindest noch nach links ausweichen kann, geht das bei einer blockierten n Spur nicht mehr. Was tun? Was erlaubt ist – und was verboten Blick ins Gesetz: Der Fahrstreifen dient dem Überholen. Die Straßenverkehrsordnung (§ 2, § 7 StVO) schreibt vor, dass auf Autobahnen möglichst weit rechts gefahren werden muss, auch dann, wenn es mehrere Spuren gibt. Wer das ignoriert, zahlt 80 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg . Kommt es zu einer Behinderung oder Gefahr, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Ein Fahrverbot droht dabei in der Regel nicht. Als Hinterherfahrender darf man sich dennoch nicht provozieren lassen: Wer zu dicht auffährt, riskiert bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und unter Umständen den Führerschein . Noch teurer kann es werden, wenn die Lichthupe dauerhaft eingesetzt oder der Br durchgehend gesetzt wird: In der Kombination mit zu geringem Abstand kann daraus schnell Nötigung werden. Das wäre rechtlich eine Straftat mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§ 240 StGB). Was tun, wenn der Vordermann keinen Platz macht? Laut ADAC ist die Nutzung der Lichthupe erlaubt – sie gilt außerhalb geschlossener Ortschaften als Zeichen für eine Überholabsicht. Doch sie sollte mit Bedacht eingesetzt werden: kurz und nicht aggressiv. Ein Dauerfeuer mit Br und Lichthupe, womöglich kombiniert mit Hupen, bringt dagegen nur rechtliche Probleme. Auch das Rechtsüberholen ist keine Lösung. Es ist nur in engen Ausnahmen zulässig. Etwa, wenn der Verkehr auf der n Spur steht oder mit maximal 60 km/h rollt. Dann darf rechts mit bis zu 20 km/h mehr vorbeigefahren werden, aber auch hier gelten enge Grenzen. Wann muss die Spur geräumt werden? Die StVO macht keine konkrete Zeitvorgabe. Doch laut Dekra hat sich eine Faustregel eingebürgert: Wenn in den nächsten 20 Sekunden kein weiteres Fahrzeug überholt werden kann, sollte die Überholspur wieder freigegeben werden. Der ADAC verweist hier auf die bisherige Rechtsprechung. Allerdings: Auf dreispurigen Autobahnen darf man die mittlere Spur durchgängig nutzen – sofern rechts davon "hin und wieder" ein Fahrzeug fährt. Diese Formulierung stammt aus § 7 Abs. 3c StVO – sie soll verhindern, dass Fahrer ständig von rechts nach links wechseln müssen. Doch auch hier gilt: Ist rechts dauerhaft frei, muss die Spur gewechselt werden. Warum manche länger links bleiben Viele sogenannte Linksfahrer bleiben laut Dekra deshalb auf der Überholspur, weil sie befürchten, nicht mehr zurückzukommen, etwa wegen dichten Verkehrs oder Lkw-Kolonnen. Unfallforscher Preissner rät in solchen Fällen zur Fairness: "Die schneller Fahrenden sollten so fair sein, den eingescherten Fahrzeugen die Chance zum Überholen zu geben, wenn diese auf ein langsameres Fahrzeug aufschließen."