
Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf EU-Recht.

Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf EU-Recht.