
Das hessische Verkehrsministerium erteilt eine Ausnahmegenehmigung: Für die Verbindung von A66 und A661 im Frankfurter Osten darf auch das letzte Waldstück gerodet werden.

Das hessische Verkehrsministerium erteilt eine Ausnahmegenehmigung: Für die Verbindung von A66 und A661 im Frankfurter Osten darf auch das letzte Waldstück gerodet werden.