Umsteigeverbindungen werden häufig billiger angeboten als die darin enthaltenen Direktflüge. Passagiere sind nun besser gegen hohe Nachforderungen geschützt. Lufthansa unterliegt: BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen
Umsteigeverbindungen werden häufig billiger angeboten als die darin enthaltenen Direktflüge. Passagiere sind nun besser gegen hohe Nachforderungen geschützt.
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