März-Änderungen: Rente, Mindestlohn und Zeitumstellung im Überblick

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Der März bringt nicht nur den Frühling, sondern auch Veränderungen in vielen Lebensbereichen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. Zeitumstellung , steigende Renten, höhere Mindestlöhne und neue Regelungen für Geflüchtete – der März 2025 bringt eine Vielzahl von Änderungen. Manche bedeuten finanzielle Entlastung, andere könnten für Bürger zusätzliche Kosten oder neue Pflichten mit sich bringen. Was genau auf uns zukommt, erfahren Sie hier. Bekanntgabe der Rentenerhöhung Im März 2025 erfolgt die jährliche Bekanntgabe der Rentenerhöhung . Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU steht der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) noch nicht fest, doch traditionell wird die Rentenanpassung Ende März verkündet. Das liegt daran, dass im März die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen. Auf deren Basis gibt das BMAS bekannt, um wie viel Prozent die Renten zum 1. Juli steigen werden. Die Erhöhung tritt dann zum 1. Juli 2025 in Kraft und sorgt für höhere Rentenzahlungen in den Folgemonaten. Die Bundesbank geht in ihrem aktuellen Monatsbericht von 3,5 bis 4 Prozent aus. Diese Anpassung wirkt sich auf die finanzielle Situation von Millionen Rentnern aus. Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner Seit dem 1. Januar 2025 sind die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen. Rentner bemerken diese Änderung jedoch oft erst im März, da sie sich erst mit der Rentenzahlung vollständig auswirkt. Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen wird. Aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags müssen viele Rentner mit höheren Abzügen von ihrer Bruttorente rechnen. Ab März weniger Rente : Wer betroffen ist und was hilft Bis 31. März: Ab April werden Rentenpunkte teurer Besonders betroffen sind freiwillig versicherte Rentner, da für sie nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Betriebsrenten in die Beitragsberechnung einfließen. Hier kann die Erhöhung des Zusatzbeitrags zu einer spürbaren Mehrbelastung führen. Auch die Freibeträge für Betriebsrenten könnten sich ändern, was für Bezieher solcher Zusatzrenten finanzielle Auswirkungen hat. Rentner sollten daher prüfen, ob sie durch diese Anpassungen höhere Abzüge haben und ob es sich lohnt, Tarife oder Kassen zu wechseln, da die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Wer im März 2025 in den Ruhestand gehen kann Im März 2025 können bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals in den Ruhestand treten. Dazu zählen Menschen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und nun mit 66 Jahren und 2 Monaten regulär in Rente gehen können. Regulär oder mit Abschlag: Diese Jahrgänge können 2025 in Rente gehen Grundsicherung: So hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nie gearbeitet haben Für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte oder besonders langjährig Versicherte gelten jeweils andere Voraussetzungen und mögliche Abschläge. Wer früher in Rente gehen möchte, muss in vielen Fällen finanzielle Einbußen hinnehmen. Ein genauer Blick auf die individuellen Ansprüche kann helfen, die optimale Entscheidung zu treffen. Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche können sich über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen. Der Mindestlohn pro Stunde steigt dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums um gut 50 Cent von 14,00 Euro auf 14,53 Euro . Der Lohn gilt auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten. Besonders in Branchen mit hohem Anteil an Leiharbeitern, wie Logistik und Industrie, macht sich diese Anpassung bemerkbar. Die Erhöhung wurde von Gewerkschaften lange gefordert, um unfaire Löhne zu verhindern. Arbeitnehmerverbände begrüßen die Maßnahme, da sie zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsmarkt beiträgt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die neuen Mindestlöhne eingehalten werden, um Sanktionen zu vermeiden. Neue Regeln für Mofa-Kennzeichen Mofa- und Rollerfahrer sollten sich die neuen Regelungen für Kennzeichen genau anschauen. Ab dem 1. März 2025 müssen alle Mofas und Kleinkrafträder ein neues grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das bisherige blaue Schild verliert seine Gültigkeit und muss durch das neue ersetzt werden. Für Roller, S-Pedelecs und E-Scooter: Ab 1. März ist die Farbe Grün angesagt Das gilt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge wie S-Pedelecs und E-Scooter. Fahrzeughalter sollten sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern, um Strafen zu vermeiden. Wer mit einem alten Kennzeichen unterwegs ist, riskiert Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes, warnt der Gesamtverband der Versicherer. Diese Regelung gilt jedes Jahr, da die Farben der Kennzeichen jährlich rotieren, um eine schnelle Unterscheidung zu ermöglichen. Der Wechsel ist notwendig, da Mofas nicht über eine Zulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt verfügen und der Versicherungsschutz jährlich erneuert wird. Neue ICE-Verbindung in Deutschland Bahnreisende können sich auf eine neue ICE-Strecke freuen. Erstmalig ab März 2025 startet ein ICE in München und fährt ohne Umstieg unter anderem über Stuttgart , Frankfurt am Main , Erfurt und Berlin bis nach Rostock . Dafür braucht der Zug zehn Stunden. In die Gegenrichtung geht es am 9. März los. Wichtige Baustellen im Überblick: Diese Bahnstrecken sind 2025 gesperrt Reservierter Sitzplatz im Zug: So finden Sie ihn ganz einfach Dies ist Teil der Bahnstrategie, um den Fernverkehr attraktiver zu machen und mehr Menschen vom Auto auf die Schiene zu bringen. Moderne Züge mit verbesserter Ausstattung sollen für mehr Komfort sorgen. In den Bordbistros der DB-Fernzüge soll es im März zudem ausnahmsweise Tomatensaft geben: Damit feiert die Bahn, dass immer mehr Menschen Kombi-Angebote für Flug- und Zugtickets nutzen. Fäll- und Schnittverbot für Bäume und Hecken Ab dem 1. März tritt das jährliche Fäll- und Schnittverbot in Kraft. Bis zum 30. September dürfen in Deutschland keine Bäume und Hecken ohne triftigen Grund gefällt oder stark beschnitten werden. Dies dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wer dennoch Arbeiten an Gehölzen durchführen muss, sollte sich vorab bei den zuständigen Behörden informieren. Besonders in Gärten und Parks ist es wichtig, die Natur in dieser sensiblen Phase zu schonen. Neuer Bundestag tritt zusammen Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2023 muss laut Artikel 39 des Grundgesetzes der neue Bundestag am 30. Tag nach der Wahl, also am 25. März, erstmals offiziell zusammentreten. Die Abgeordneten werden vereidigt und wählen den Bundestagspräsidenten sowie weitere zentrale Ämter. Erste Debatten und Gesetzesinitiativen werden erwartet, wobei besonders die Themen Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung im Fokus stehen dürften. Beginn der Fastenzeit Mit dem Aschermittwoch am 5. März 2025 beginnt für viele Christen die Fastenzeit . In dieser 40-tägigen Periode verzichten Gläubige traditionell auf Genussmittel wie Alkohol, Süßigkeiten oder Fleisch. Auch in der modernen Gesellschaft nutzen viele Menschen die Fastenzeit , um bewusster zu leben. Heutzutage wird auch "digitale Entgiftung", also ein (weitestgehender) Verzicht auf digitale Geräte und Online-Dienste, immer beliebter. Ramadan 2025: Diese Regeln und Bräuche sollten Sie kennen Die Fastenzeit endet mit Ostern und wird oft von besonderen Gottesdiensten begleitet. Ernährungsexperten empfehlen, die Fastenzeit als Gelegenheit zu sehen, um gesündere Gewohnheiten zu entwickeln. In vielen Städten gibt es Aktionen rund um die Themen Verzicht und bewusstes Leben. Schutzstatus für Ukrainer verlängert Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wird in Deutschland um ein weiteres Jahr verlängert. Gültige Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen bleiben bis zum 4. März 2026 bestehen. Diese Regelung betrifft ausschließlich ukrainische Staatsbürger, nicht jedoch Drittstaatsangehörige ohne unbefristeten Aufenthalt oder Schutzstatus in der Ukraine vor Kriegsbeginn. Das Bundesinnenministerium hatte diese Verlängerung bereits im November 2024 per Rechtsverordnung beschlossen. Laut Regierungsangaben leben derzeit etwa 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Zeitumstellung Die Umstellung von Winterzeit auf Sommerzeit erfolgt in diesem Jahr in der Nacht vom 29. auf den 30. März . Um 2:00 Uhr werden die Uhren um eine Stunde vor gestellt auf 3:00 Uhr, was bedeutet, dass die Menschen an diesem Sonntag eine Stunde weniger zur Verfügung haben. Wie es zur Einführung der Zeitumstellung in Deutschland kam, lesen Sie hier. Der Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit bringt bei vielen Menschen den Biorhythmus durcheinander, vergleichbar mit einem Mini-Jetlag. Dies kann bei manchen zu Schlafstörungen , Konzentrationsproblemen und allgemeinen körperlichen oder psychischen Beschwerden führen. Der ursprüngliche Effekt, der mit der Zeitumstellung begründet wurde, wird inzwischen von Wissenschaftlern angezweifelt. Im Sommer wird zwar weniger Strom für Beleuchtung verbraucht, im Frühjahr und Herbst wird aber in den Morgenstunden mehr geheizt. Der tatsächliche Energiespareffekt ist also fraglich. Trotz dieser Kritik und einer deutlichen Ablehnung in der Bevölkerung bleibt die Zeitumstellung vorerst bestehen. Der Grund: Die EU-Mitgliedstaaten können sich nicht auf eine einheitliche, dauerhafte Zeit einigen. Eine Abschaffung der Zeitumstellung wird frühestens ab 2026 wieder auf EU-Ebene diskutiert.
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