Ab Mai soll die Besoldung von Bundesbeamten auf ein neues System umgestellt werden. Warum die Reform kommt und was sie fürs Gehalt bedeutet. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes soll es ab Mai deutlich mehr Geld geben – und gleichzeitig ein neues System bei der Besoldung. Hintergrund ist eine weitreichende Reform aus dem Bundesinnenministerium , die sich aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ergibt. Die Richterinnen und Richter haben Vorgaben gemacht, wie hoch die Bezahlung mindestens sein muss. t-online erklärt, was sich jetzt alles ändert. Warum die Beamtenbesoldung reformiert wird Die Karlsruher Richter haben entschieden: Teile der bisherigen Besoldung waren zu niedrig und damit verfassungswidrig. Der Staat muss seine Beamten "amtsangemessen alimentieren", also ausreichend bezahlen. Die neue Untergrenze orientiert sich am Einkommen vergleichbarer Haushalte. In der Praxis lag die Besoldung vor allem in unteren Gruppen teils darunter. Das soll die Reform nun korrigieren. Da laut Verfassungsgericht aber auch ausreichend große Gehaltsabstände zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bestehen sollen, profitieren auch Beamte in höheren Stufen von der Verschiebung. Sie muss allerdings erst noch beschlossen werden, bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf. Rente bis Steuern: Was sich außer der Beamtenbesoldung im Mai noch ändert Versorgung: Darum ist die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente Mehr Geld ab Mai aus zwei Gründen Geht alles so durch wie von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplant, greifen ab Mai zwei Effekte: Bereits beschlossen ist, dass die Bezüge um 2,8 Prozent steigen sollen. Zusätzlich sehen die Reformpläne eine grundlegende Umstrukturierung der Besoldung vor, die zusätzliches Gehalt bedeutet. Ein Beispiel zeigt die Dimension: Ein verheirateter Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A14) mit zwei Kindern kommt aktuell auf rund 6.136 Euro brutto im Monat. Gemäß der regulären Erhöhung erhielte er etwa 6.308 Euro. Nach der Reform könnten daraus rund 7.300 Euro werden – also über 1.100 Euro mehr im Monat. Neue Besoldungstabellen ab Mai 2026 Der größte Teil der Bundesbeamten und Soldaten ist in der sogenannten Besoldungsordnung A eingruppiert. Sie umfasst den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren allgemeinen Dienst. Innerhalb der Besoldungsgruppe gibt es zudem Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt steigt also mit zunehmender Berufserfahrung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten neuen Gehälter in der Besoldungsordnung A ab Mai 2026 (laut Gesetzentwurf vom 15. April 2026, Angaben ohne Gewähr): 1 2 3 4 5 6 7 8 A3 entfällt 3.107,26 Euro 3.191,16 Euro 3.277,32 Euro 3.365,81 Euro 3.456,69 Euro 3.550,02 Euro 3.645,87 Euro A4 entfällt 3.175,62 Euro 3.261,36 Euro 3.349,42 Euro 3.439,85 Euro 3.532,73 Euro 3.628,11 Euro 3.726,07 Euro A5 entfällt 3.245,48 Euro 3.333,11 Euro 3.423,10 Euro 3.515,52 Euro 3.610,44 Euro 3.707,92 Euro 3.808,03 Euro A6 entfällt 3.407,75 Euro 3.499,76 Euro 3.594,25 Euro 3.691,29 Euro 3.790,95 Euro 3.893,31 Euro 3.998,43 Euro A7 entfällt 3.578,14 Euro 3.674,75 Euro 3.773,97 Euro 3.875,87 Euro 3.980,52 Euro 4.087,99 Euro 4.198,37 Euro A8 entfällt 3.757,05 Euro 3.858,49 Euro 3.962,67 Euro 4.069,66 Euro 4.179,54 Euro 4.292,39 Euro 4.408,28 Euro A9 entfällt 4.132,76 Euro 4.244,34 Euro 4.358,94 Euro 4.476,63 Euro 4.597,50 Euro 4.721,63 Euro 4.849,11 Euro A10 entfällt 4.546,04 Euro 4.668,78 Euro 4.794,84 Euro 4.924,30 Euro 5.057,26 Euro 5.193,81 Euro 5.334,04 Euro A11 entfällt 5.000,64 Euro 5.135,66 Euro 5.274,32 Euro 5.416,73 Euro 5.562,98 Euro 5.713,18 Euro 5.867,44 Euro A12 entfällt 5.500,70 Euro 5.649,22 Euro 5.801,75 Euro 5.958,40 Euro 6.119,28 Euro 6.284,50 Euro 6.454,18 Euro A13 entfällt 6.105,78 Euro 6.270,64 Euro 6.439,95 Euro 6.613,83 Euro 6.792,40 Euro 6.975,79 Euro 7.164,14 Euro A14 entfällt 6.777,42 Euro 6.960,41 Euro 7.148,34 Euro 7.341,35 Euro 7.539,57 Euro 7.743,14 Euro 7.952,20 Euro A15 entfällt 7.522,94 Euro 7.726,06 Euro 7.934,66 Euro 8.148,90 Euro 8.368,92 Euro 8.594,88 Euro 8.826,94 Euro A16 entfällt 8.350,46 Euro 8.575,92 Euro 8.807,47 Euro 9.045,27 Euro 9.289,49 Euro 9.540,31 Euro 9.797,90 Euro Spitzenbeamte des Bundes und höchste Bundeswehroffiziere finden sich in der Besoldungsordnung B wieder. Für sie ist laut dem Gesetzentwurf aus dem Innenministerium keine zusätzliche Gehaltserhöhung vorgesehen . Sie erhalten ab Mai lediglich die bereits beschlossenen 2,8 Prozent mehr. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gehälter in der Besoldungsordnung B ab Mai 2026 (laut Gesetzentwurf vom 15. April 2026, Angaben ohne Gewähr): B1 8.826,94 Euro B2 10.230,42 Euro B3 10.572,91 Euro B4 10.746,71 Euro B5 11.410,74 Euro B6 12.041,80 Euro B7 12.650,33 Euro B8 13.287,33 Euro B9 14.077,27 Euro B10 16.530,96 Euro B11 17.030,76 Euro Für Richter und Staatsanwälte im Bundesdienst gilt die Besoldungsordnung R, für Hochschulprofessoren des Bundes die Ordnung W. Das ändert sich am Besoldungssystem Die Reform greift in die bisherige Logik der Beamtenbesoldung ein. Eine der wichtigsten Änderungen: Die Ehe verliert an Bedeutung. Bislang erhielten verheiratete Beamte einen eigenen Zuschlag. Dieser fällt künftig weg. Stattdessen legt der Staat seiner Berechnung zugrunde, dass in einem Haushalt in der Regel zwei Einkommen vorhanden sind. Davon ausgehend bewertet der Bund dann, ob die Besoldung ausreichend ist oder nicht. Für das Jahr 2026 wird dabei ein fiktives Partnereinkommen von 22.648 Euro brutto angenommen – unabhängig davon, ob der Partner tatsächlich arbeitet oder nicht. Unverheiratete Paare werden damit künftig genauso behandelt wie verheiratete. Gleichzeitig kann es für Haushalte schwieriger werden, in denen nur ein Einkommen vorhanden ist. Denn verdient der Partner weniger als vom Staat angenommen, steigt die Besoldung des Beamten oder der Beamtin unter Umständen nicht so stark, dass sie die Diskrepanz zwischen fiktivem und realem Gehalt ausgleichen kann. Auffangen können das aber möglicherweise ergänzende Zuschläge – etwa wenn ein Partner wegen Elternzeit , Pflege oder Krankheit nicht arbeiten kann. Mindestpension für Beamte: Wie hoch ist sie? Besonderer Status: Wie viel Steuern zahlen Beamte? Während der Ehegattenzuschlag entfällt, rücken Kinder stärker in den Mittelpunkt der Besoldung. Die Zuschläge für Kinder werden deutlich erhöht: für das erste und zweite Kind von etwa 146 Euro auf rund 265 Euro monatlich ab dem dritten Kind von etwa 456 Euro auf rund 708 Euro monatlich Damit soll ausgeglichen werden, dass in größeren Familien häufig ein Elternteil weniger oder gar nicht arbeitet und das angenommene zweite Einkommen in der Realität oft fehlt. Auch bei den Grundgehältern selbst gibt es eine wichtige Änderung: Die niedrigste Erfahrungsstufe wird in allen Besoldungsgruppen gestrichen. Wer bislang ganz am Anfang stand, wird automatisch eine Stufe höher eingruppiert, was deutlich mehr Geld bedeutet. Insgesamt soll so sichergestellt werden, dass die Besoldung nicht unter die vom Verfassungsgericht definierte Mindestgrenze fällt. Rückwirkend mehr Geld möglich Der Entwurf sieht außerdem Nachzahlungen vor, weil die Besoldung in der Vergangenheit teilweise unter der verfassungsrechtlich geforderten Mindesthöhe lag. So wird es beispielsweise eine pauschale Einmalzahlung von 138 Euro für alle jene geben, die im Jahr 2021 mindestens einen Tag im Dienst waren. Zusätzlich sind Nachzahlungen für Beamte mit Kindern vorgesehen, weil das Verfassungsgericht die bisherigen Zuschläge als zu niedrig bewertet hat. Auch für einzelne Besoldungsgruppen, deren Einkommen im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben ist, sind Ausgleichszahlungen geplant.