Die Koalition könnte den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung kürzen. Das hätte für Beitragszahler erhebliche Folgen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte für den Haushalt 2027 beschlossen. Daraus geht hervor, dass die Regierung die Bundeszuschüsse an die Sozialversicherungen zurückfahren will. Beim Gesundheitsfonds sollen es ab dem kommenden Jahr zwei Milliarden Euro sein, bei der Rente vier Milliarden. Hintergrund ist der erhebliche Finanzdruck im Haushalt. Der Bundeszuschuss in die Rentenversicherung macht mehr als 100 Milliarden Euro aus und deckt eigentlich Leistungen der Rentenkasse ab, die als "versicherungsfremde Leistungen" gelten. Das sind solche Leistungen, die politisch gewollt sind und von der Gesamtgesellschaft getragen werden sollten – und nicht etwa nur von den Beitragszahlenden. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören zum Beispiel die " Mütterrente " oder die Frührente . Rentenversicherung erwartet deutlich höhere Beiträge Nach Ansicht der Rentenversicherung reichen diese 100 Milliarden Euro eigentlich nicht aus, der Bundeszuschuss müsste also erhöht werden. Das hatte die Koalition auch so versprochen, als sie die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent und die "Mütterrente 3" beschlossen hat. Nun verkündet sie das Gegenteil: eine Kürzung. Durch die Kürzung der Zuschüsse zur Rentenkasse müssten allerdings die Beiträge in die Rentenversicherung perspektivisch steigen. Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, sagt dem "Spiegel": "Rechnerisch würde eine Kürzung des Bundeszuschusses um vier Milliarden Euro eine Anhebung der Beitragssätze um 0,2 Prozentpunkte bedeuten, sofern sie gegenfinanziert werden müsste." Zunächst könnte die Rentenversicherung aber ihre Rücklagen dafür verwenden, bevor eine Erhöhung des Beitragssatzes kommen müsste. Die Rücklage stammt aber auch aus den Beiträgen der Versicherten. Der Rentenbeitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Eine Hälfte zahlen die Versicherten, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Eine Anhebung um 0,2 Prozent entspräche also 18,8 Prozent, davon müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,4 Prozent zahlen. Die Rentenversicherung geht ohnehin von steigenden Beitragssätzen aufgrund des demografischen Wandels aus. Ende 2025 sagte Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass er ab 2028 von einem Anstieg auf 19,8 Prozent ausgehe . 2029 würde er dann auf 20 Prozent ansteigen. Weniger Netto vom Brutto: Das bedeuten die Beitragssprünge Wie viel mehr eine Person in verschiedenen Gehaltsklassen für die Rente damit aufbringen müsste, haben wir hier berechnet. Der gelistete Betrag muss noch durch zwei geteilt werden, um je die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberhälfte zu ermitteln. Gehalt (brutto) Rentenbeitrag von 18,8 Prozent Rentenbeitrag 19,8 Prozent Rentenbeitrag 20 Prozent 2.000 Euro 376 Euro/Monat 396 Euro/Monat 400 Euro/Monat 2.500 Euro 470 Euro/Monat 495 Euro/Monat 500 Euro/Monat 3.000 Euro 564 Euro/Monat 594 Euro/Monat 600 Euro/Monat 3.500 Euro 658 Euro/Monat 693 Euro/Monat 700 Euro/Monat 4.000 Euro 752 Euro/Monat 792 Euro/Monat 800 Euro/Monat 4.500 Euro 846 Euro/Monat 891 Euro/Monat 900 Euro/Monat 5.000 Euro 940 Euro/Monat 990 Euro/Monat 1.000 Euro/Monat 5.500 Euro 1.034 Euro/Monat 1.089 Euro/Monat 1.100 Euro/Monat 6.000 Euro 1.128 Euro/Monat 1.188 Euro/Monat 1.200 Euro/Monat Die Koalition hat eine Rentenkommission damit beauftragt, Reformoptionen für die Rente zu erarbeiten. Der Plan soll im Sommer vorliegen , danach muss sich die Regierung darauf verständigen, was umgesetzt wird. Erst vergangene Woche hat die Koalition einen ersten Aufschlag gemacht und ein Reformpaket für die gesetzliche Krankenkasse im Kabinett beschlossen. Rente und Pflege sollen folgen.