Jeden Monat zahlen Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ein. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe ihres Gehalts. Hier erfahren Sie, wo diese Grenze derzeit liegt. Sie kennen es von Ihrer Lohnabrechnung: Monat für Monat fließt ein Tei