Einkommen, Wohnsituation, Alter des Kindes: Diese und andere Faktoren beeinflussen die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts bei getrennt lebenden Eltern. Aber es gibt einen Mindestunterhalt. Minderjährige Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Kommt es zu einer Trennung, muss das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen. "Wie hoch der Unterhalt ist, richtet sich nicht nur nach dem Alter der Kinder, sondern auch nach der Größe der Familie und dem Monatseinkommen des Unterhaltspflichtigen", sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin . Basis für die Unterhaltsberechnung ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle , die regelmäßig angepasst wird. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die folgenden monatlichen Mindestunterhaltssätze: 482 Euro bis zum 6. Geburtstag eines Kindes 554 Euro bis zum 12. Geburtstag eines Kindes 649 Euro bis zum 18. Geburtstag eines Kindes Diese Sätze sind - abzüglich des hälftigen Kindergeldes, das der betreuende Elternteil bezieht - von Unterhaltspflichtigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro zu zahlen. Der Selbstbehalt liegt für Berufstätige bei 1.450 Euro und für Nichterwerbstätige bei 1.200 Euro. Wenn die Unterhaltszahlung dazu führen würde, dass der zahlenden Person weniger Geld bleibt, als ihr an Selbstbehalt zusteht, muss sie weniger Unterhalt zahlen. Den Selbstbehalt darf sie immer behalten. Eltern müssen Unterhalt zahlen, bis das Kind die erste berufliche Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat. Wer in etwa herausfinden möchte, wie viel Geld der oder die Ex bezahlen müsste, kann zum Beispiel den Unterhaltsrechner des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht nutzen.