Ein Minijob kann Sie vor allem in der Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit finanziell entlasten. Wir erklären, was es dann zu beachten gibt. Viele waren vor ihrem Übergang in die Selbstständigkeit als Arbeitnehmer angestellt. Hier profitierten sie neben einem regelmäßigen Geldeingang auch über entsprechende Sozialversicherungen. Damit der Schritt in die Selbstständigkeit nicht abrupt erfolgt, kann eine Kombination aus einem Minijob und der Selbstständigkeit sinnvoll sein. Ist die Kombination aus Minijob und Selbstständigkeit zulässig? Diese Kombination ist möglich und wird oft genutzt. Gerade im Anfangsstadium der Selbstständigkeit kann sie sinnvoll sein. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt (Stna. Bei kurzfristigen Minijobs darf maximal an 70 Tagen pro Kalenderjahr gearbeitet werden. Was ist bei der Rentenversicherung zu beachten? Bei Minijobs besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Rentenversicherung. Minijobber zahlen in der Regel 3,6 Prozent und Arbeitgeber pauschal 15 Prozent. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Freistellung, in diesem Fall entfällt die Rentenbeitragszahlung. Bei Selbstständigen ist zu unterscheiden zwischen pflichtversicherten Selbstständigen und nichtrentenpflichtigen Selbstständigen. Handwerker, Publizisten, Hebammen oder freiberufliche Lehrer unterliegen etwa der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Bei den nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen besteht jedoch die Möglichkeit auf eine freiwillige Rentenversicherung . Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sich um eine private Altersvorsorge kümmern. Seit 2025 : Neue Minijob-Grenze ab 2025: So viel können Sie mehr verdienen Krankenversicherung : GKV oder PKV: Was kostet im Laufe des Lebens mehr? Was ist bei der Krankenversicherung zu beachten? Beim Minijob führt der Arbeitgeber zwar pauschale Beitragssätze an die Sozialversicherungen ab, dennoch sind die Arbeitnehmer damit nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Meistens sind die Minijobber über den Hauptjob krankenversichert oder in der Familienmitversicherung . Das ist über die Krankenversicherung der Eltern oder des Ehepartners möglich. Wer vor der Selbstständigkeit gesetzlich krankenversichert war, kann diese freiwillig fortführen. Er muss gegenüber einem Arbeitnehmer den Beitrag jedoch vollständig selbst zahlen. Es besteht auch die Möglichkeit des Wechsels von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine Rückkehr von der PKV in die GKV schwierig ist. Wie ist die steuerliche Situation? Steuerlich gibt es auch eine Besonderheiten. Während für die selbstständige Tätigkeit Steuern berechnet werden, bleiben die Einkünfte aus dem Minijob steuerfrei. Wer die Kombination aus Minijob und Selbstständigkeit wählt, sollte sich ausführlich mit dem Thema Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beschäftigen.