Mütterrente: Bekommt man sie auch, wenn man gearbeitet hat?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente. Auch wer Kinder erzieht, leistet einen Beitrag für die Gesellschaft. Der Staat zeigt sich dafür erkenntlich und spendiert Rentenpunkte . Allerdings gibt es dabei derzeit noch ein Ungleichgewicht zwischen Eltern jüngerer und älterer Kinder. Seit 1992 gilt: In der gesetzlichen Rentenversicherung können bis zu drei Jahre oder 36 Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben werden. Wer bereits früher Kinder erzogen hat, konnte sich zunächst nur maximal ein Jahr Kindererziehung anerkennen lassen. Seit 2014 hat die Bundesregierung jedoch mit der sogenannten Mütterrente gegengesteuert . Was genau bedeutet "Kindererziehung"? Schritt für Schritt wurden Eltern, die vor 1992 Kinder geboren und anschließend erzogen haben, mehr Kindererziehungszeiten bei der Rente gutgeschrieben. Die neue Mütterrente III vollendet diesen Prozess . Ab 2028 werden allen Eltern rückwirkend für das Jahr 2027 bis zu drei Jahre anerkannt. Eine t-online-Leserin fragt sich allerdings, was unter "Kindererziehung" genau zu verstehen ist. Sie möchte wissen: "Erhält man die Mütterrente auch, wenn man gearbeitet hat, oder nur, wenn man mit den Kindern zu Hause war?" Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten richtet sich nicht danach, ob Eltern in den Jahren nach der Geburt einem Job nachgegangen sind oder als Hausfrau oder Hausmann gearbeitet haben. "Erziehen Sie Kinder und arbeiten nebenbei, dann erhalten Sie diese Beiträge zusätzlich zu dem, was Sie selbst eingezahlt haben", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Die Rente steigt also dank der Rentenbeiträge aus Erwerbsarbeit und zusätzlich aufgrund der Kindererziehung. Dabei gilt grundsätzlich: Für die Zeit der Kindererziehung wird man in etwa so gestellt, als hätte man Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. 2026 liegt dieser Verdienst jährlich bei 51.944 Euro. Mit anderen Worten: Ein Jahr Kindererziehung bringt einen Rentenpunkt pro Kind. Und ein Rentenpunkt bedeutet aktuell 40,79 Euro Rente pro Monat . Anerkennung für die Rente ist gedeckelt Die gleichzeitige Anerkennung von eigenen Rentenbeiträgen und Kindererziehungszeiten gilt allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze . Diese liegt aktuell bei 101.400 Euro brutto jährlich. Wer also parallel zur Kindererziehung im Job so viel verdient, dass er diese Grenze zusammen mit dem fiktiven Verdienst für Kindererziehung von derzeit 51.944 Euro überschreitet, wird für das Jahr keinen ganzen Rentenpunkt mehr erhalten, sondern nur noch einen Bruchteil. Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen 40.000 Euro brutto im Jahr und erziehen ein Kind. Dann tut die Rentenversicherung so, als würden Sie zusätzlich zum Gehalt Ihres Jobs 51.944 Euro verdienen. Macht zusammen 91.944 Euro. Damit liegen Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze und erhalten für die Kindererziehung in diesem Jahr also einen vollen Rentenpunkt. Verdienen Sie hingegen 50.000 Euro brutto im Jahr, weil sie neben der Kindererziehung arbeiten gehen, erkennt die Rentenversicherung für die Erziehung nur noch 49.456 Euro an (101.400 Euro - 50.000 Euro). Sie erhalten dann nur noch 0,952 Rentenpunkte. Statt 40,79 Euro bekommen Sie für die Kindererziehung also 38,83 Euro.
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