Ein Mann zündete verschiedene Fahrzeuge an und gefährdete damit auch ein Menschenleben. Nun muss der Angeklagte für mehr als neun Jahre in Haft. Nach einer Serie von Brandanschlägen auf Autos und einen Wohnwagen in Leipzig ist ein 34-Jähriger zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurden. Nach Ansicht des Gerichts muss sich der Mann wegen Brandstiftung und versuchten Mordes verantworten. Dem Urteil zufolge hatte der Mann im vergangenen Jahr mehrere Autos sowie einen Wohnwagen angezündet, in dem ein weiterer Mann schlief. Dieser wurde von dem Rauch geweckt und löschte selbst den Brand. Der Richter wandte sich mahnend an den Verurteilten: Er habe Glück gehabt, das diese Aktion nicht zum Tod eines Menschen führte. Verurteilter handelte aus Frust Die Kammer stimmt dabei der Staatsanwaltschaft in den meisten Anklagepunkten zu. Der Angeklagte hat demnach in den Nächten vom 14. bis 20. Juni vergangenen Jahres verschiedene Fahrzeuge und einen Wohnwagen in Brand gesetzt. Im Falle des Wohnwagens sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Es sei eindeutig von außen erkennbar gewesen, dass der Wohnwagen in der Nacht bewohnt war, so der Richter – etwa durch eine ausgeklappte Treppe oder ein offenes Fenster. Die Person im Wohnwagen war dem Angriff nach Ansicht der Kammer wehrlos ausgesetzt. Niedrige Beweggründe, wie sie die Staatsanwaltschaft sah, konnten dem Angeklagten jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Angeklagte habe aus Frust und sinnlosen Motiven gehandelt, so der Richter. Welche konkreten Beweggründe dabei vorlagen, bleibe offen. Festnahme nach intensiver Polizeiarbeit Laut Gerichtssprecherin hatte die Polizei die Gegend, in der die Brände ausbrachen, genauer beobachtet. Den Ermittlern fiel dabei der nun verurteilte Mann auf, als er versucht haben soll, ein Feuer über den Außenspiegel eines Wagens zu legen. Er wurde festgenommen und später angeklagt. In dem aufwendigen Verfahren wurden mehr als 80 Zeugen geladen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann bis nächste Woche Revision einlegen.