Nebenkostenabrechnung in Steuererklärung: Betriebskosten absetzen

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Egal, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht: Bestimmte Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen. Welche Posten das sind – und welche nicht. Gartenpflege, Hausmeister, Aufzugwartung – Vermieter dürfen viele Ausgaben auf ihre Mieter umlegen. Im Gegenzug können die einen Teil dieser Nebenkosten in der Steuererklärung angeben und dadurch Steuern sparen. Doch welche Posten der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar? Nebenkosten in der Steuererklärung: Das können Sie absetzen Grundsätzlich dürfen Sie all jene Kosten in die Steuererklärung aufnehmen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen: Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschnitt Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume Straßenreinigung auf privatem Grundstück Vorsortierung von Abfall Hausmeister Winterdienst Wachdienst Zu den Handwerkerleistungen zählen: Reinigung der Dachrinnen Reinigung von Rohren Arbeiten auf dem Grundstück wie Pflasterarbeiten, Trockenlegung oder Sanierung von Mauerwerk Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden Wärmedämmung Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen Asbestsanierung Aufstellen eines Baugerüsts Überdachung der Terrasse oder eines Pkw-Stellplatzes Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen und Öltanks Wartung und Reparatur von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen Wartung und Reparatur des Aufzugs Wartung und Reparatur der Feuermelder, CO₂-Warngeräte und Feuerlöscher Wartung und Reparatur von Pumpen Wartung und Reparatur von Abwasser-Rückstau-Sicherungen Wartung und Reparatur von Gemeinschaftsmaschinen wie Waschmaschine und Trockner Gartengestaltung Austausch von Verbrauchszählern Arbeiten des Schornsteinfegers Graffiti-Beseitigung Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro im Jahr. Bei Handwerkerleistungen gelten ebenfalls 20 Prozent der Kosten als steuerlich absetzbar, allerdings nur bis maximal 1.200 Euro im Jahr. Die Steuererstattung gibt es in der Regel für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für die Materialkosten. Welche Nebenkosten kann ich nicht geltend machen? Nicht von der Steuer absetzen dürfen Sie folgende Nebenkosten: Strom Wasser Heizung Müll Grundsteuer ( wie viel Vermieter auf Mieter umlegen dürfen, lesen Sie hier ) Beiträge zu Mietervereinen Pauschalen an Vermieter
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