Nach dem BGH-Urteil zu Negativzinsen können Verbraucher Ansprüche auf Rückzahlung von Verwahrentgelten erheben. Aber sie müssen selbst aktiv werden.
Nach dem BGH-Urteil zu Negativzinsen können Verbraucher Ansprüche auf Rückzahlung von Verwahrentgelten erheben. Aber sie müssen selbst aktiv werden.