Niedersachsen & Bremen: Grundsicherungsempfänger müssen Schöffenbezüge angeben

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Unvollständige Angaben beim Jobcenter können teuer werden. Das Landessozialgericht urteilt: Wer als Grundsicherungsempfänger eine Entschädigung als Schöffe verschweigt, muss Leistungen zurückzahlen.
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