Nordrhein-Westfalen: Datenschutz im Freibad: Strenge Regeln für Videoüberwachung
5 std vor
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte hin. Besucher und besonders Kinder genießen besonderen Schutz.