Im Mordprozess in Nürnberg gesteht ein 51-Jähriger, seine Frau ermordet und im Wald vergraben zu haben. Der Richter bringt den Mann nach Stunden zum entscheidenden Satz. Im Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein 51-jähriger Mann den Mord an seiner Frau gestanden. Er gab zu, das Gewaltverbrechen begangen zu haben, nachdem der Richter ihn stundenlang befragt hatte. Das Verbrechen sorgt seit September letzten Jahres für Aufsehen in der Region um Nürnberg . Die 49-jährige Frau war im vergangenen Jahr plötzlich verschwunden. Ihre Kinder meldeten sie vermisst, und monatelang suchte die Polizei nach ihr, bevor ihre Leiche in einem nahegelegenen Wald gefunden wurde. Sie war verscharrt und mit einem Plastiksack bedeckt. Erdrosselt im Schlafzimmer und vergraben im Wald Der Auftakt zu dem Prozess in dem Mordfall legte auch offen, wie aus einem beinahe idyllischen Familienleben tödliche Gewalt werden konnte. Laut Anklage erdrosselte der Automechaniker seine Frau im Schlafzimmer ihres gemeinsamen Hauses und vergrub die Leiche später im Wald. Eine lange Ehe voller Probleme, inklusive Depressionen und Trennung, ging dem tragischen Ereignis voraus. Der Mann soll seine Frau über Monate hinweg mit Kameras und GPS-Trackern überwacht haben. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte waren psychologisch in Behandlung. Im Sommer 2024 kam es schließlich zum Bruch, der Mann zog aus, fuhr mit dem Auto von einem Ort zum anderen, seinen notdürftigen Hausstand offenbar immer an Bord. Nachdem auch die Anbahnung eines Versöhnungsversuches gescheitert war, entschloss sich der Angeklagte nach Darstellung der Anklage offenbar zur Tat. Nachts sei er in die früher gemeinsam, inzwischen aber nur noch von der Frau und ihrem Sohn genutzte Doppelhaushälfte eingedrungen, habe ein Nachthemd zu einem Strick gedreht und die Frau damit erdrosselt. Die Leiche habe er mit dem Auto wenige Kilometer weit in ein Waldstück gefahren und dort vergraben. Angeklagter gibt ein Geständnis Richter Markus Bader versuchte den Angeklagten zunächst vergeblich zu einem Geständnis zu bewegen. Erst nach emotionalen Aussagen von Angehörigen entschied sich der Mann dazu, was ihm möglicherweise positiv bei der Strafzumessung angerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass psychische Probleme des Angeklagten zur Eskalation führten. Ein Sachverständiger prüft nun, ob eine Depression seine Handlungsfähigkeit beeinträchtigt haben könnte. Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich im Juli erwartet.