Österreich: Raser verlieren ab 2027 auch fremde Autos

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Wer in Österreich massiv zu schnell fährt, riskiert ab 2027 den dauerhaften Verlust des Autos – selbst wenn es einem gar nicht gehört. Damit fällt ein letztes großes Schlupfloch für Raser weg. Im Kampf gegen Raser greifen Österreichs Behörden hart durch. Bisher scheiterte die dauerhafte Einziehung oft an den Eigentumsverhältnissen: Nur wer den Wagen selbst besaß, musste die Enteignung fürchten. Das ändert sich bald. Ab dem 1. Oktober 2027 lassen sich Raserfahrzeuge unabhängig vom Besitzer verwerten. Die Grenzen der Raserei Das Gesetz definiert genaue Schwellenwerte für den Entzug des Fahrzeugs. Eine Beschlagnahmung droht, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten wird: Innerorts: mehr als 80 km/h über dem Limit. Außerorts: mehr als 90 km/h über dem Limit. Für Wiederholungstäter gelten strengere Maßstäbe. Hier genügen bereits Überschreitungen von 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts, um den Wagen zu verlieren. Zugriff auf Autos von Angehörigen Die entscheidende Neuerung betrifft die Haftung Dritter. Ab Herbst 2027 können auch Leasingfahrzeuge, Mietwagen oder Autos von Angehörigen eingezogen und versteigert werden. Einzige Ausnahme: gestohlene Fahrzeuge. Damit schließt sich das Schlupfloch für Raser, die mit geliehenen Autos unterwegs sind. Versteigerung für die Verkehrssicherheit Über das Schicksal des Wagens entscheidet die zuständige Bezirksbehörde. Wird er versteigert, fließt der Erlös in die öffentliche Hand: 70 Prozent gehen an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, den Rest erhält das jeweilige Bundesland. Übrigens: Weder der Wert des Wagens noch die Nationalität des Fahrers schützt vor der Enteignung. In Wien beschlagnahmte die Polizei bereits einen drei Millionen Euro teuren Sportwagen aus Deutschland . Die Gesetze treffen Einheimische und Touristen gleichermaßen.
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