P-Konto auflösen: So gehen Sie beim Pfändungsschutzkonto am besten vor

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Ein Pfändungsschutzkonto bietet einige Vorteile, wenn man sehr hohe Schulden hat. Darf man es einfach kündigen, wenn man es nicht mehr benötigt? Wer Schulden hat und von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dieses P-Konto stellt sicher, dass ein gesetzlich festgelegter Teil des Guthabens – der sogenannte Freibetrag – trotz Pfändung unantastbar bleibt. So steht weiterhin Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Bei Unterhaltspflichten, etwa für Kinder im Haushalt, kann der geschützte Betrag noch höher ausfallen. Sind die Schulden getilgt oder ist eine Privatinsolvenz erfolgreich abgeschlossen, entfällt in der Regel die Notwendigkeit, ein P-Konto zu haben. Dann kann es sinnvoll sein, wieder zu einem normalen Girokonto zu wechseln. Rückumwandlung des P-Kontos In der sogenannten Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz benötigen Sie kein P-Konto, da Sie die Summe, die oberhalb der Freigrenze liegt, freiwillig abführen ( mehr zum Ablauf einer Privatinsolvenz hier ). Schutz vor Pfändung : Das sind die Vor- und Nachteile eines P-Kontos Auch nach der Restschuldbefreiung ist es sinnvoll, das P-Konto zu kündigen. Besteht keine Gefahr mehr, dass Ihr Konto gepfändet wird, ist ein Girokonto die bessere Wahl, da es Ihnen mehr Freiheiten bietet. Möchten Sie Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln, ist die Kündigung ebenso einfach wie die Einrichtung: Teilen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse schriftlich mit, dass Sie eine Rückumwandlung wünschen. Schicken Sie den Brief per Einschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse. Ihr Pfändungsschutzkonto wird in ein normales Girokonto transferiert. Die Rückumwandlung verlangen Sie jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen bis zum Monatsende. Den Text für das Einschreiben formulieren Sie beispielsweise so: Auflösen des P-Kontos Ebenso ist es möglich, trotz bestehender Pfändung das gesamte Konto aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues P-Konto einzurichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, mehrere P-Konten gleichzeitig zu führen. Deshalb ist es notwendig, zunächst das alte Konto aufzulösen oder in ein normales Girokonto umzuwandeln, bevor Sie ein neues P-Konto bei einer anderen Bank einrichten können. Das Restguthaben lassen Sie sich auszahlen, falls Sie Ihren Freibetrag noch nicht aufgebraucht haben.
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