Powerbanks im Flugzeug: Emirates verschärft Regeln

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Nach dem Brand in einem Flugzeug in Südkorea gibt es nicht nur dort strengere Regeln für Powerbanks im Gepäck. Was Passagiere hierzulande wissen müssen. Nach der Lufthansa-Tochter Eurowings und der Lufthansa macht nun auch die Fluggesellschaft Emirates aus Dubai strengere Vorgaben für die Verwendung von Powerbanks an Bord. Wie es in einer Pressemitteilung hieß, dürfen Passagiere die mobilen Zusatzakkus während des Fluges nicht benutzen und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt mitführen. Im Detail heißt es, Fluggäste dürften Powerbanks nur noch mit einer Leistung von weniger als 100 Wattstunden mit an Bord nehmen, sie nicht über die Stromversorgung des Flugzeugs aufladen und während des Fluges keine Handys damit laden. Die Akkus müssten darüber hinaus Angaben zur Kapazität enthalten und in der Sitztasche am Vordersitz oder in einer Tasche unter dem Sitz verstaut werden. Angst vor Bränden und Explosionen Als Grund nannte Emirates die steigende Anzahl von Fluggästen, die Zusatzakkus mit sich führten, und die daraus entstehenden Risiken, insbesondere Brände, Explosionen und die Freisetzung giftiger Gase. Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus. Diese Akkus speichern besonders viel Energie auf engem Raum, wodurch sich diese Energie im Störfall schlagartig in Hitze entladen kann. Im Aufgabegepäck von Airlines sind Powerbanks daher grundsätzlich nicht erlaubt. Neue Bordansagen bei Eurowings Wie das Onlinemagazin "Aerotelegraph" vor einigen Wochen berichtete, haben die deutschen Fluglinien Eurowings sowie die Mutter Lufthansa ihre Sicherheitsansagen in Bezug auf Powerbanks angepasst. Ein Sprecher von Eurowings bestätigte, man habe ergänzt, "dass bei Nutzung einer Powerbank zum Laden von elektronischen Geräten sich diese in Sicht- und unmittelbarer Reichweite des Passagiers befinden muss." Selbst die Powerbank aufzuladen, sei an Bord nicht gestattet. Flugzeugbrand in Südkorea sorgt für Verschärfungen Im Allgemeinen werden Fluggesellschaften mit Blick auf Powerbanks vorsichtiger. So ist es an Bord koreanischer Fluggesellschaften seit vergangenem März verboten, die Ersatzakkus in den Handgepäckfächern zu verstauen. Sie müssen beim Passagier lagern und dabei in einem transparenten Plastikbeutel verpackt sein. Alternativ kann man die Kontakte mit Isolierband abkleben. Grund der Verschärfung ist ein Feuer an Bord eines Passagierflugzeugs von Air Busan Ende Januar dieses Jahres. Als wahrscheinlicher Auslöser des Vorfalls gilt eine in Brand geratene Powerbank im Handgepäckfach des Airbus . Auch andere Fluggesellschaften, darunter Singapore Airlines und Thai Airways, haben deshalb strengere Regeln eingeführt, berichtet "Aerotelegraph". Auf die Kapazität kommt es an Für Passagiere wichtig zu wissen: Vorgaben gibt es bei den Airlines nicht nur zur Lagerung und Nutzung der Powerbanks an Bord, sondern auch hinsichtlich der Stückzahl und der Leistung der Akkus, die mitgenommen werden dürfen. Darüber sollten sich Passagiere am besten rechtzeitig vorher auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft informieren. Eins der wichtigsten Kriterien ist die Kapazität. Die meisten Fluggesellschaften erlauben Powerbanks mit einer Leistung von bis zu 100 Wattstunden (Wh) im Handgepäck . Mit einer Genehmigung der Fluggesellschaft dürfen die Akkus auch 100 Wattstunden übersteigen, aber nur bis höchstens 160 Wattstunden. So rechnen Sie die Wattstunden aus Manchmal ist die Leistungskapazität in Wattstunden bei einer Powerbank nicht angegeben. Aber: Die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) und die Spannung in Volt (V) finden sich in aller Regel bei den technischen Daten. Damit lassen sich die Wattstunden wie folgt ausrechnen. Zunächst die Milliamperestunden (mAh) durch 1.000 teilen, das ergibt die Amperestunden (Ah). Diese werden mit der Spannung in Volt (V) multipliziert. Das Ergebnis sind die Wattstunden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Powerbank hat eine Kapazität von 20.000 Milliamperestunden und eine Spannung von 5 Volt. 20.000 geteilt durch 1.000 ergibt 20. Das Ergebnis mit 5 multipliziert ergibt 100. Die Powerbank hat also eine Nennenergie von 100 Wattstunden. Anders ist das bei Lithium-Metall-Batterien. Dort gilt nicht die Leistung, sondern ein maximaler Lithiumgehalt von 2 Gramm. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn die Fluggesellschaft es genehmigt, darf der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm. Ein Blick auf die Internetseite der Airline gibt Aufschluss über deren Bestimmungen.
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