Private Zusatzrenten: Mindern diese die gesetzliche Rente?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Werden private Renten auf die gesetzliche Rente angerechnet? Rentner in Deutschland müssen oft mit wenig Geld auskommen. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung lag die durchschnittliche gesetzliche Rente 2024 bei monatlich etwa 1.430 Euro für Männer und bei etwa 900 Euro für Frauen. Eine zusätzliche private Vorsorge kann helfen, im Alter zusätzliches Einkommen zu erzielen. Private Rentenversicherungen sind eine Möglichkeit für diese Zusatzrente, staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge eine andere. Doch, so fragte eine t-online-Leserin: Mindern solche privaten Zusatzrenten die gesetzliche Rente? Private Renten gibt es zusätzlich Die Antwort lautet: nein. Private Rentenversicherungen wirken sich nicht negativ auf Ihre gesetzliche Rente aus. Die gesetzliche Rente ist eine Pflichtversicherung, deren Beiträge auf Ihrem während des Arbeitslebens erzielten Einkommen basieren. Private Rentenversicherungen, ob klassisch mit Garantieverzinsung oder fondsgebunden, zählen dagegen wie Riester- oder Rürup-Renten zur freiwilligen Zusatzvorsorge, in die Sie zusätzlich zu den Rentenbeiträgen einzahlen. Diese private Altersvorsorge kommt – entsprechend der ursprünglichen Idee einer zusätzlichen Vorsorge – "obendrauf", wird also nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Unterschiede bei der Steuer Die einzelnen Renten werden jedoch unterschiedlich versteuert. Hier ein Überblick: Gesetzliche Rente : Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt mit dem Jahr des Rentenbeginns. Wer etwa 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rentenzahlung versteuern. Dieser Anteil steigt für Neurentner jährlich an, bis er 2058 bei 100 Prozent liegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen sind bereits vollständig steuerpflichtig. Lesen Sie hier, wie die Besteuerung der gesetzlichen Rente genau funktioniert. Rente aus einer privaten Rentenversicherung : Die Rente wird nach dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser variiert je nach Beginn der Rentenzahlung und beträgt bei Rentenbeginn ab dem 67. Lebensjahr etwa 18 Prozent. Das bedeutet, dass nur dieser Anteil der Rente versteuert wird. Haben Sie Ihren Vertrag vor 2005 abgeschlossen und aus dem Nettoeinkommen eingezahlt, sollte die Rente bis zu einer bestimmten Summe steuerfrei bleiben. Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2021. Lesen Sie hier die Details. Rente aus Riester- und Rürup-Verträgen: Hier konnten Sparer die Beiträge während der Ansparphase von der Steuer absetzen oder Zulagen erhalten. Bei der Auszahlung wird die Rente dafür voll versteuert. Wichtig: Eine Steuererklärung müssen Sie dann abgeben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen – also die Rentenzahlung und andere Einkünfte abzüglich bestimmter Pauschalen – den Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) beziehungsweise 12.096 Euro (2025) überschreitet. Lesen Sie hier, wie sich das zu versteuernde Einkommen genau berechnet. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, zahlen Sie keine Steuer auf Ihre Rente. Lesen Sie hier, welche Ausgaben Sie als Rentner von der Steuer absetzen können. Sonderfall Witwenrente Falls Sie Witwenrente beziehen, können private Rentenversicherungen Ihr Einkommen und damit die Höhe der Witwenrente beeinflussen. Die volle Witwenrente erhalten Sie nur dann, wenn zusätzliche Einkünfte, etwa aus privaten Rentenversicherungen, den Freibetrag von 1.038,05 Euro pro Monat (gültig bis 30. Juni 2025) nicht übersteigen. Ab Juli 2025 steigt der Freibetrag auf 1.076,86 Euro pro Monat. Wenn Sie mehr "hinzuverdienen", wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet. Lesen Sie hier, wie die Anrechnung von eigenem Einkommen funktioniert. Lesen Sie auch: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Zusammengefasst Ihre privaten Rentenversicherungen werden zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt und beeinflussen die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente nicht. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Besteuerung. Beziehen Sie Witwen- oder Witwerrente, könnten zusätzliche private Renten die Höhe der Witwenrente mindern, wenn sie den Freibetrag übersteigen.
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