Christina Block steht wegen mutmaßlicher Kindesentziehung vor Gericht. Nun wurde über die Rolle ihrer Tochter im Prozess entschieden. Am Landgericht Hamburg ist am vergangenen Freitag ein aufsehenerregender Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block gestartet. Die Erbin der Steakhaus-Kette steht unter dem Verdacht, in eine mutmaßliche Kindesentziehung verwickelt zu sein. Gemeinsam mit ihrem Partner Gerhard Delling, dem früheren Sportmoderator, sowie fünf weiteren Beschuldigten muss sie sich strafrechtlich verantworten. Laut Anklage soll Block die Entführung ihrer beiden Kinder Klara, damals 13, und Theodor, damals 10, in der Silvesternacht 2023 veranlasst haben. Ihr werden vor Gericht schwere Kindesentziehung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Der Block-Prozess: Besonders ein Strippenzieher gerät ins Visier Am zweiten Verhandlungstag wollte sich die 52-Jährige zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben, umfassend äußern. Doch so weit kam es nicht: Nach nicht einmal einer Stunde beendete die Vorsitzende Richterin am Landgericht die Sitzung und hob auch gleich die nächsten beiden Verhandlungstermine auf. Erst am 25. Juli soll es weitergehen. Besteht ein Interessenkonflikt? Als Hauptgrund wurden offene Fragen zum Umgang mit den minderjährigen Kindern genannt, die als Nebenkläger auftreten sollten. Im Falle des elf Jahre alten Sohnes hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bereits in der vergangenen Woche nach einer Beschwerde der Verteidigung Blocks und eines weiteren Angeklagten entschieden, seine Zulassung als Nebenkläger aufzuheben. Nun gilt das auch für seine 14-jährige Schwester. Am Mittwoch teilte das Landgericht dem "Hamburger Abendblatt" und der "Mopo" zufolge mit, dass Klara Hensel vorerst nicht mehr als Nebenklägerin im Prozess gegen ihre Mutter auftreten werde. Der Entscheidung liege ein Interessenkonflikt um den Vater der beiden, der selbst als Geschädigter und Nebenkläger in dem Entführungsprozess auftritt, zugrunde. Die Verteidigung wirft Stephan Hensel vor, seine Kinder zu manipulieren und ihre Aussagen vor Gericht über die durch ihn beauftragten Anwälte beeinflussen zu können. Dass diese von der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. empfohlen wurden, scheint keine Rolle zu spielen. Steffen Hörning, der Klara Hensel vertritt, zeigte sich entsetzt. Er sei zu keinem Zeitpunkt von Stephan Hensel instruiert worden: "Es gab auch keine gemeinsamen Treffen zwischen meiner Mandantin, ihrem Vater und mir", stellte er klar. Der Anwalt betonte, dass es ausdrücklich Klaras eigener Wunsch sei, im Prozess gegen ihre Mutter auszusagen. Aus dem Kreis der Anwälte des Vaters war am Mittwochabend zu hören, dass es "nur eine Frage der Zeit" sei, bis die Kinder wieder offiziell Nebenkläger seien.