
Die Richter stufen die „Artgemeinschaft“ zwar als Weltanschauungsgemeinschaft ein – aber mit Glaubenssätzen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Die Richter stufen die „Artgemeinschaft“ zwar als Weltanschauungsgemeinschaft ein – aber mit Glaubenssätzen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.