Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich als Rentner, der nebenbei als 450-Euro-Jobber arbeitet, Fahrtkosten steuerlich absetzen? Grundsätzlich gilt: Fahrtkosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werd