Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Versorgungsausgleich. Wer eine Ehe eingeht, bindet sich dabei nicht nur an einen anderen Menschen, es gehen damit auch bestimmte Rechte und Pflichten einher. Und die können selbst dann noch gelten, wenn die Bindung zur Person wieder aufgelöst werden soll. Das ahnt auch ein t-online-Leser, dessen Frau sich von ihm scheiden lassen möchte. Er möchte wissen: "Muss ich noch Rentenpunkte an meine künftige Ex-Frau abgeben? Ich befinde mich schon in Rente ." Versorgungsausgleich gilt auch für Rentner Grundsätzlich gilt: Bei einer Scheidung wird in Deutschland in der Regel ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner verglichen und hälftig unter ihnen aufgeteilt werden. Dabei werden alle Altersvorsorgeansprüche berücksichtigt, also sowohl gesetzliche Rentenpunkte als auch etwaige betriebliche oder private Rentenanwartschaften. Mehr dazu lesen Sie hier. Auch wenn Sie selbst bereits Rente beziehen und Ihre Frau noch berufstätig ist, findet dieser Ausgleich statt. Entscheidend ist nicht, ob jemand bereits in Rente ist, sondern welche Rentenansprüche in der Ehezeit entstanden sind. Das Familiengericht ermittelt dazu die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte beider Partner und überträgt, sofern ein Ungleichgewicht besteht, einen Teil der Ansprüche auf den jeweils anderen. Was bedeutet das konkret für den Leser? "Sollten Sie während der Ehe die höheren Rentenansprüche erworben haben, werden Sie Ansprüche an Ihre Frau abgeben müssen", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Das geschieht in der Regel dadurch, dass Ihre eigene Rente entsprechend gekürzt wird. Ihre Frau hat später, wenn sie selbst in Rente geht, einen entsprechend erhöhten Rentenanspruch. Lesen Sie auch: So wird die Rente nach einer Scheidung aufgeteilt Die Kürzung Ihrer Rente erfolgt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versorgungsausgleich rechtskräftig ist. Falls die Scheidung also erst in naher Zukunft erfolgt, ändert sich zunächst nichts an Ihrer Rente. Sobald das Familiengericht die Scheidung inklusive Versorgungsausgleich rechtskräftig beschließt, passt die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente entsprechend an. Gibt es Ausnahmen vom Versorgungsausgleich? Unter Umständen kann der Versorgungsausgleich aber auch entfallen. "Als Ehepartner haben Sie die Möglichkeit, mit einer gemeinsamen Vereinbarung den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen", sagt Braubach. Das Familiengericht muss diesen Verzicht allerdings genehmigen. Auch kann der Versorgungsausgleich bereits im Ehevertrag ausgeschlossen worden sein.