Rente, Mindestlohn, Gehalt 2026: Das ändert sich im nächsten Jahr

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Steuern, Sozialabgaben, Kindergeld, Rente: Zum Jahreswechsel 2026 greifen zahlreiche Neuerungen. Wer profitiert – und wer zahlt drauf? Der Jahreswechsel 2026 bringt eine ganze Reihe finanzieller Neuerungen mit sich. Viele davon wirken automatisch – etwa über Steuern , Sozialabgaben oder Freibeträge. Andere betreffen den Alltag ganz konkret, etwa beim Tanken, Heizen oder Pendeln. Ob Arbeitnehmer, Familie, Rentner oder Autofahrer: Für fast alle Haushalte ändern sich Einnahmen oder Ausgaben. t-online zeigt, welche Regelungen neu gelten, wer profitiert und wo es teurer wird. Grundfreibetrag Es ist eine Entlastung, für die Sie keinen Finger krümmen müssen: Statt 12.096 Euro sind ab Januar 2026 12.348 Euro jährlich steuerfrei. Das Finanzamt greift also nur auf den Teil Ihres zu versteuernden Einkommens (zvE) zu, der diesen sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Lesen Sie hier, was das zvE von Ihrem Bruttogehalt unterscheidet. Singles mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro werden damit im Vergleich zum Vorjahr um 143 Euro entlastet. Verheiratete mit einem zvE von 80.000 Euro zahlen 222 Euro Einkommensteuer weniger. Steuertarif flacht ab Sobald Sie den Grundfreibetrag überschreiten, fällt Einkommensteuer an. Ab Januar 2026 steigt der Steuersatz dabei allerdings langsamer an als 2025, da der Gesetzgeber wieder die Inflationsrate berücksichtigt hat. Täte er das nicht, würde die sogenannte kalte Progression zuschlagen und Ihnen brächte eine Gehaltserhöhung sogar weniger im Portemonnaie. Mehr zur kalten Progression lesen Sie hier. Unterm Strich bedeutet der flachere Steuertarif für Sie also mehr Netto vom Brutto. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro). Kinderfreibetrag Wer Kinder hat, kann sich über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. 2026 liegt er pro Elternteil bei 3.414 Euro (2025: 3.336 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.928 Euro. Kindergeld steigt Ab Januar steigt das Kindergeld um vier Euro monatlich auf 259 Euro. Beim Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen ändert sich nichts. Er beträgt 25 Euro pro Monat und Kind. Sozialbeiträge steigen Jeden Monat fließt ein Teil Ihres Gehalts in verschiedene Sozialversicherungen, etwa in die Renten- und Krankenversicherung. Ab Januar steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze . Sie regelt, bis zu welcher Einkommenshöhe Sie Beiträge zahlen müssen. Wird sie erhöht, bedeutet das, dass Gutverdiener höhere Sozialabgaben leisten müssen. 2026 sollen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu einem Betrag von bundeseinheitlich 8.450 Euro pro Monat fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat steigen. Auch die Beitragssätze selbst steigen teilweise. In der Krankenversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz zwar stabil, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag steigt aber bei einigen gesetzlichen Krankenkassen. Lesen Sie hier, welche Krankenkassen den Zusatzbeitrag ab Januar erhöhen. Mit Beitragserhöhungen müssen auch viele Privatversicherte rechnen. Nach einer Schätzung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung steigen die Kosten für rund zwei Drittel der Versicherungsnehmer im Schnitt um 13 Prozent. CO2-Preis steigt Ab dem 1. Januar wird der CO2-Preis von 55 auf bis zu 65 Euro pro Tonne erhöht. Das hat Folgen für Verbraucher, die mit Gas oder Öl heizen. Auch wer einen Verbrenner fährt, muss tiefer in die Tasche greifen: Laut ADAC könnten Benzin und Diesel künftig je 3 Cent mehr pro Liter kosten. Eine Tankfüllung Heizöl von 2.000 Litern kostet der Verbraucherzentrale NRW zufolge in einem wenig sanierten Einfamilienhaus voraussichtlich zwischen 349 und 412 Euro im Jahr. Erdgaskunden müssen sich bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden auf Kosten zwischen 263 und 311 Euro einstellen, wenn sie in einem wenig sanierten Einfamilienhaus wohnen. Entfernungspauschale steigt Die Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – erhöht sich zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Überschreiten Sie mit Ihren übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr, wirkt sich die Erhöhung nach Berechnungen der Experten von Wolters Kluwer Steuertipps folgendermaßen aus: Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche kommt man im Jahr auf 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. Bei 20 Kilometern kommt man auf 352 Euro zusätzliche Werbungskosten. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, hat ein Plus von 88 Euro. Jeder zusätzliche Euro, den Sie oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags ansetzen können, reduziert Ihre Steuerlast. Wie stark genau, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Weniger Umsatzsteuer für Gastronomie Restaurants, Cafés und Imbisse profitieren ab 2026 von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz . Mit Ausnahme der Abgabe von Getränken sinkt er von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent. Neben klassischen gastronomischen Betrieben kommt diese Regelung auch Bäckereien, Metzgereien, dem Lebensmitteleinzelhandel sowie Caterern und Anbietern von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung zugute. Die Unternehmen können die Senkung an ihre Kunden weitergeben, sind dazu aber nicht verpflichtet. Mindestlohn steigt Auch der Mindestlohn steigt 2026 – von bisher 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 betrug er noch 8,50 Euro. Das bedeutet auch Änderungen für Minijobber. Da der Mindestlohn auch für sie gilt, steigt ihre monatliche Entgeltgrenze. Der 556-Euro-Job wird dann zum 603-Euro-Job. Wer mehr verdient, gilt nicht mehr als Minijobber und muss Sozialabgaben leisten. Lesen Sie hier, was einen Minijob von Teilzeitarbeit unterscheidet. Neue Einkommensgrenze 2026: Worauf Minijobber jetzt achten müssen Soli-Freigrenze steigt Der Solidaritätszuschlag wird mittlerweile nur noch ab einem bestimmten Einkommen und auf Kapitalerträge erhoben. Beim Einkommen steigt die Freigrenze ab Januar: Erst wenn Sie mindestens 20.351 Euro Steuern im Jahr zahlen, fällt für Sie der Soli an. Bei zusammenveranlagten Partnern liegt die Grenze bei 40.700 Euro. Neuer Unterhaltshöchstbetrag Zahlen Sie Unterhaltsleistungen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen . Der Höchstbetrag dafür wird ab Januar analog zum Grundfreibetrag angehoben. Er beträgt dann ebenfalls 12.348 Euro. Aktivrente startet Ab 1. Januar 2026 soll ein neuer finanzieller Anreiz Rentner zur Weiterarbeit bewegen. Mit der Aktivrente können Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen , ohne dass darauf Steuern fällig werden. Aufs Jahr gerechnet, ergibt sich so ein steuerfreier Betrag von 24.000 Euro. Zusätzlich gilt auch für Aktivrentner der steuerliche Grundfreibetrag, sodass Sie 2026 pro Monat auf 3.029 Euro Steuerfreibetrag kommen . Anspruch haben Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der Bonus gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen oder die Rente aufschieben. Wer aufschiebt, erhält von der Rentenversicherung weiterhin 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente pro Monat; die Aktivrente lässt sich damit kombinieren. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die Aktivrente nicht nutzen. Auch Minijobber bleiben außen vor, ebenso wie die Land- und Forstwirtschaft. Gleiches gilt für angestellte Frührentner, wenn sie das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Rentenbeginn für diese Jahrgänge 2026 können diejenigen regulär in den Ruhestand treten, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Für den Jahrgang 1959 gilt dabei noch: Sie müssen 66 Jahre und zwei Monate alt sein, um regulär in Altersrente gehen zu können. Da die Rente immer erst im Folgemonat gezahlt wird, beginnt die Rente also im Januar 2026. Für den Jahrgang 1960 gilt hingegen eine höhere Altersgrenze. Sie müssen 66 Jahre und vier Monate alt sein, um Rente beziehen zu können. Damit diese noch im Dezember 2026 fließen kann, ist der 1. August 1960 der spätestmögliche Geburtstag. Denn: Sie vollenden die 66 Jahre und vier Monate dann am 30. November 2026 – gerade noch früh genug, damit im Folgemonat Dezember Ihre Rente überwiesen wird. Sind Sie hingegen am 2. August 1960 geboren, können Sie die Regelaltersrente erst zum 1. Januar 2027 in Anspruch nehmen. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier. Höhe, Steuern, Abschläge: Das ändert sich 2026 bei der Rente Arbeitgeber müssen Gehälter offenlegen Deutschland muss bis spätestens 7. Juni 2026 die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union umsetzen . Die Richtlinie sieht Verbesserungen für Beschäftigte vor. So sollen Arbeitgeber künftig bereits im Bewerbungsprozess das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" umsetzen. Das heißt, sie müssen aktiv prüfen, ob sich die Gehälter zwischen männlichen und weiblichen Angestellten in vergleichbarer Position unterscheiden und bei Diskriminierung Maßnahmen ergreifen. Handel mit Kryptowährungen Ab 2026 wird der Handel mit Kryptowerten in Deutschland deutlich transparenter. Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die Anbieter von Kryptodienstleistungen stärker in die Pflicht nimmt. Börsen, Broker und Wallet-Anbieter müssen künftig die Identität ihrer Nutzer prüfen und jährlich Daten zu Krypto-Transaktionen, Beständen und Wertentwicklungen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Informationen werden anschließend automatisch zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. Was das für Privatanleger bedeutet, lesen Sie hier. Recht auf Reparatur Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hersteller bestimmter Geräte, etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones, müssen ihre Produkte künftig auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren. Bei Reparaturen während der Gewährleistung verlängert sich die Haftung um ein Jahr. Das soll dazu beitragen, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden und weniger Müll produziert wird. Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher Menschen mit starkem Zigarettenkonsum haben ein hohes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Wer viel raucht oder in der Vergangenheit über einen langen Zeitraum viel geraucht hat, kann sich ab April 2026 einer Lungenkrebsfrüherkennung unterziehen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Kfz-Versicherungen Die Typklassen in der Kfz-Versicherung werden neu eingeteilt – mit Folgen für viele Autofahrer. Rund sechs Millionen Fahrzeuge rutschen in höhere Klassen und werden damit teurer. Betroffen sind vor allem SUV und hochpreisige Modelle. Etwa 4,5 Millionen Versicherte können sich dagegen über niedrigere Beiträge freuen, insbesondere Halter kleinerer und kompakter Autos. Zusätzlich werden auch die Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung neu berechnet. Davon sind rund zehn Millionen Versicherte betroffen. Ob die Prämie steigt oder sinkt, hängt vom Wohnort ab. Neue Regeln: Autofahrer zahlen 2026 mehr Höhere Ehrenamtspauschale Wer sich neben dem Hauptjob ehrenamtlich bei einem gemeinnützigen Verein engagiert, kann dafür eine Aufwandsentschädigung bekommen. Diese ist bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale steuerfrei. 2026 steigt dieser Freibetrag – von 840 Euro auf 960 Euro im Jahr. Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter tätig, können Sie die Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale kombinieren. Das gilt zum Beispiel für Sporttrainer, Kirchenmusiker oder Jugendgruppenleiter. Auch diese Pauschale erhöht sich 2026: Statt 3.000 Euro im Jahr sind dann 3.300 Euro steuerfrei. Elektronische Patientenakte erhält neue Funktionen Ab Mitte 2026 profitieren Patienten von neuen Funktionen bei der ePA, der elektronischen Patientenakte. Unter anderem sollen Ärzte in der Medikationsliste auch Arzneimittel ergänzen können, die Sie ohne Rezept einnehmen. Zudem können die Ärzte dort einen elektronischen Medikationsplan als Übersicht über Ihre Arzneimitteltherapie anlegen. Deutschlandticket wird teurer Ab 2026 kostet das Deutschlandticket nicht mehr 58 Euro, sondern 63 Euro . Gültig ist es bundesweit in Bussen, Regionalzügen und Straßenbahnen. Haben Sie bereits ein Abo, müssen Sie der Preiserhöhung aktiv zustimmen. Führerscheine laufen ab Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle jene, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, einen Antrag für das neue EU-Scheckkarten-Exemplar gestellt haben . Wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde, lesen Sie auf dessen Vorderseite im Feld 4a. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Führerscheine, die jemals in der EU ausgegeben wurden, durch die einheitliche Variante ersetzt worden sein. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsförderung erhalten. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 haben dann Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
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