Zum 1. Juli 2025 ändern sich viele Leistungen: Renten, Pflegehilfe, Mindestlöhne – aber auch eine altbekannte Pflicht kehrt zurück. Der Juli 2025 bringt für Millionen Menschen in Deutschland spürbare Veränderungen: Rentnerinnen und Rentner können sich über mehr Geld freuen, ebenso Pflegekräfte. Wer Angehörige pflegt, profitiert künftig von einer Erleichterung. Gleichzeitig greift nach längerer Zeit wieder eine klassische Abgabefrist, und neue Regeln gelten für den Gerätekauf. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. Altersrente steigt Dieses Datum markiert sich der ein oder andere Ruheständler vermutlich im Kalender: Jedes Jahr zum 1. Juli werden die Renten angepasst – 2025 mit einem Plus von 3,74 Prozent. Wer also bisher 1.000 Euro Rente im Monat bekam, erhält nun 1.037,40 Euro. Lesen Sie hier, was für andere Rentenhöhen gilt. Da jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent steuerpflichtig ist, kann das für manche Rentner allerdings bedeuten, dass sie ab Juli zumindest in die Abgabepflicht rutschen – also im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Wann das passiert und warum das nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass Sie auch Steuern nachzahlen müssen, lesen Sie hier . Tabelle zeigt: Bis zu dieser Höhe bleibt Ihre Bruttorente 2025 steuerfrei Witwenrente steigt Nicht nur die Altersrenten steigen ab Juli, auch die Witwen- und Witwerrenten erhöhen sich in gleichem Maße. Außerdem steigt der Freibetrag. Sie dürfen dann also mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass Ihnen die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Bislang durften Witwer und Witwen 1.038,50 netto im Monat verdienen, ohne dass das Folgen für die Höhe der Witwenrente hatte. Ab Juli liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro. Lesen Sie hier, welche Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnet werden. Und in diesem Artikel finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, ab welcher Höhe des eigenen Einkommens Sie gar keine Witwenrente mehr erhalten. Erwerbsminderungsrente steigt Und noch eine Rentenart erhöht sich im Juli: die Erwerbsminderungsrente. Sie steigt ebenfalls um 3,74 Prozent. Auch hier gibt es seit Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent – je nachdem, wenn die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat. Wie bei der Witwenrente wird der Zuschlag ab 1. Juli 2025 ebenfalls erhöht. Mit den Zuschlägen soll ausgeglichen werden, dass die betroffenen Rentner nicht oder nur teilweise von zurückliegenden Verbesserungen profitiert haben. Opferrente steigt Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt ab Juli um 70 Euro auf monatlich 400 Euro. Abgabefrist für Steuererklärung wieder Ende Juli Lange galt wegen der Corona-Pandemie eine verlängerte Frist für alle, die verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung zu machen. 2025 kehren die Finanzämter wieder zum normalen Rhythmus zurück. Heißt für Sie: Die Steuererklärung ist spätestens am 31. Juli 2025 fällig. Lesen Sie hier, wie Sie die meist ungeliebte Aufgabe in 60 Minuten erledigen. Nur wenn Sie sich professionelle Hilfe holen – etwa von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, können Sie den Abgabetermin noch hinauszögern. Die Frist verlängert sich dann auf den 30. April 2026. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt. Verhinderungspflege wird einfacher Ab Juli 2025 wird es einfacher, Verhinderungspflege zu beantragen: Die Bundesregierung legt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Künftig stehen insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung – und zwar flexibel für beide Pflegeformen. Es ist dann nur noch ein Antrag nötig, komplizierte Verrechnungen entfallen. Auch können Sie die Verhinderungspflege ab Juli länger in Anspruch nehmen. Bis zu acht statt bisher sechs Wochen pro Jahr sind dann möglich. Zudem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann die Leistung also direkt nutzen, ohne erst eine bestimmte Wartezeit erfüllen zu müssen. Verhinderungspflege hilft, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann einen Teil der Kosten für die Ersatzpflege – etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine vertraute Person wie einen Nachbar oder Freund. Mehr dazu lesen Sie hier. Mehr Geld in der Altenpflege Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro. Strengeres Energielabel für Wäschetrockner Für Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher gilt es bereits seit 2021, jetzt sind auch Wäschetrockner an der Reihe: Sie erhalten das neue Energielabel ohne Plus-Klassen. Etiketten wie A+++ finden sich ab Juli dann nicht mehr auf den Geräten, die zum Verkauf angeboten werden. Mehr zu dieser Änderung lesen Sie hier. Die neue Skala reicht von A bis G statt wie bisher von A+++ bis D. Das Label informiert zudem über andere Kaufkriterien – etwa mit wie viel Wäsche der Trockner befüllt werden kann und wie laut das Gerät ist. Wäschetrockner der Klasse A werden Sie im Handel allerdings noch nicht finden. Strengere Grenzwerte sollen dazu führen, dass Hersteller den Stromverbrauch weiter senken.