Rente reformieren: Diese Vorschläge stehen zur Diskussion

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Um Druck vom Rentensystem zu nehmen, haben Union und SPD erste Schritte beschlossen. Doch viele Experten fordern mehr. Was alles diskutiert wird. Das deutsche Rentensystem ist ein Versprechen: Wer jahrzehntelang arbeitet, soll im Alter gut abgesichert sein. Doch die Finanzierung steht vor einer Zerreißprobe. Die Babyboomer gehen in Rente , die Lebenserwartung steigt, und die Beitragszahler werden weniger. Die Bundesregierung aus Union und SPD versichert, das System stabilisieren zu wollen, lässt aber erst ab 2026 eine Rentenkommission über grundlegende Reformen nachdenken. Die Debatte darüber ist trotzdem schon ausgebrochen. Ein Überblick, was die Regierung bereits getan hat, welche weiteren Vorschläge auf dem Tisch liegen und was diese taugen. Gesetzespaket auf dem Weg: Das plant die Regierung jetzt bei der Rente Analyse: Bei der Rente könnte es noch Überraschungen geben Rentenniveau sichern Dieses Vorhaben hat es bereits durchs Kabinett geschafft: Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden soll. Der Bundestag muss noch zustimmen. Beim Rentenniveau handelt es sich um einen statistischen Wert, der beschreibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist. Er lässt keine Rückschlüsse auf Ihre individuelle Rente zu. Liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent , bedeutet das: Nach 45 Beitragsjahren erhalten Rentner, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben, 48 Prozent des dann geltenden Durchschnittsverdienstes. Diese sogenannte Standardrente entspricht heute einem Wert von 1.835,55 Euro brutto im Monat. An diesem gesetzlichen Mindestrentenniveau gibt es Kritik, weil dadurch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel ausgehebelt wird. Rentner bekommen mehr Geld, als es angesichts des demografischen Wandels angemessen wäre. Die Kosten tragen vor allem die Jüngeren. Um die 48 Prozent zu halten, müssten entweder "die Steuerzuschüsse stark steigen oder die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kumuliert würde das allein bis 2031 knapp 50 Milliarden Euro kosten, bis 2040 über 300 Milliarden", sagte der Wirtschaftsweise Martin Werding der "Rheinischen Post". Bewertung: Das feste Rentenniveau führt dazu, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen nicht zu stark sinken. Außerdem steigt dadurch der Wert von Rentenpunkten, die Arbeitnehmer sammeln. Für Jüngere ist das trotzdem kein gutes Geschäft. Mütterrente Im Paket mit dem Rentenniveau hat das Kabinett auch entschieden, die Mütterrente auszuweiten . Auch dieser Plan muss noch den Bundestag passieren. Er sieht vor, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre Erziehungszeit bei der Rente berücksichtigt werden. Bisher sind es nur zweieinhalb Jahre. Bewertung: Die Mütterrente ist ein teures Wahlgeschenk. Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, in einem umlagefinanzierten System Anreize zu setzen, damit mehr Kinder geboren werden. Die geplante Regelung richtet sich aber an Eltern, deren Kinder bereits seit Jahrzehnten auf der Welt sind. Sie trägt also nicht mehr zur Problemlösung bei, sondern verursacht nur Kosten. Renteneintrittsalter erhöhen Das gesetzliche Rentenalter weiter zu erhöhen, ist ausdrücklich nicht der Plan der aktuellen Bundesregierung. Doch die Forderungen danach werden immer lauter – auch aus den eigenen Reihen. Spätestens seit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eine längere Lebensarbeitszeit öffentlich als nötig bezeichnete , diskutiert Deutschland wieder intensiver über die Rente jenseits der 67 Jahre. Die Wirtschaftsweisen haben einen Vorschlag, wie sich das konkret gestalten ließe. "Am besten wäre ein Automatismus: Die zusätzlich gewonnene Lebenserwartung wird zu zwei Dritteln auf das Erwerbsleben und zu einem Drittel auf den Ruhestand aufgeteilt. Das stärkt die Tragfähigkeit der Rentenversicherung , ohne dass wir die Rente mit 70 sofort haben", sagte die Ökonomin Veronika Grimm der Funke Mediengruppe. Legt man die aktuellen Vorausberechnungen zur Lebenserwartung zugrunde, gäbe es ab 2050 die Rente mit 68 Jahren, ab 2070 die Rente mit 69 Jahren. Bewertung: Ein Renteneintrittsalter , das an die Lebenserwartung gekoppelt ist, wäre langfristig eine echte Entlastung für das System, ist aber äußerst unpopulär. Dabei wäre ein solcher Automatismus transparent, nachvollziehbar und gerecht. Viele andere europäische Länder machen es zudem bereits vor, etwa die Niederlande . Aktivrente Statt auf gesetzliche Vorgaben beim Renteneintritt setzt die schwarz-rote Koalition auf Anreize, um ältere Menschen freiwillig zur Weiterarbeit zu bewegen. Dafür will sie die Aktivrente einführen , mit der Rentner 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können sollen. Bislang sind nur rund 1.000 Euro steuerfrei. Ein entsprechendes Gesetz soll im Herbst aus dem Bundesfinanzministerium kommen. Ökonomen halten es allerdings für fraglich, ob die Maßnahme tatsächlich mehr Ältere im Arbeitsmarkt hält und ob die Zahl ausreicht, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Zudem sei die Aktivrente ein Geschenk für all jene, die im Rentenalter ohnehin schon ohne diesen Anreiz beruflich tätig sind. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert allein diesen Mitnahmeeffekt auf 2,8 Milliarden Euro im Jahr. Bewertung: Die Idee, Menschen über einen Anreiz wie die Aktivrente zu längerer Arbeit zu bewegen, statt es gesetzlich vorzuschreiben, klingt erst einmal charmant. Die Wirkung ist jedoch ungewiss und hängt auch von der genauen Gestaltung ab. Wird die Steuerfreiheit nur gewährt, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, oder profitieren auch Frührentner? Und darf parallel bereits Rente bezogen werden oder müssen Aktivrentner diese aufschieben? Hier muss der Gesetzentwurf erst noch Klarheit bringen. Eine große Entlastung für die Rentenversicherung wird die Aktivrente aber wohl nicht sein. Frühstart-Rente Noch eine Idee der Bundesregierung, für die das Finanzministerium bis zum Herbst einen Gesetzesentwurf erarbeiten soll: Bei der Frühstart-Rente spendiert der Staat jedem Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro im Monat und zahlt dieses Geld auf ein Altersvorsorgedepot ein, investiert es also in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere. Das Depot gehört dem Kind selbst. Auch die schwarz-rote Koalition wagt sich also an eine ergänzende Kapitaldeckung bei der Altersvorsorge. Anders als es die Ampel mit dem Generationenkapital geplant, aber nie umgesetzt hatte, soll die aber nicht in der ersten Säule der Altersvorsorge – der gesetzlichen Rente – stattfinden, sondern in der dritten, der privaten Altersvorsorge. Bewertung: In welcher Säule die Bürger von der Kraft der Kapitalmärkte profitieren, ist unerheblich. Schließlich sollen alle drei Säulen zusammen eine auskömmliche Altersvorsorge hervorbringen. Die Frühstart-Rente hat das Potenzial, die Finanzbildung von Kindern und ihren Eltern zu verbessern. Rein finanziell macht man mit den 10 Euro im Monat aber keine großen Sprünge, wie t-online ausgerechnet hat . Besser wäre, die Bundesregierung würde die Frühstart-Rente direkt mit einer Reform der Riester-Rente verbinden und es allen ermöglichen, in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Betriebsrente stärken Auch in der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), planen Union und SPD Änderungen. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll mehr Menschen in Deutschland eine Betriebsrente bringen. Das Kabinett muss dem Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium noch zustimmen. Bisher hat nur etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine solche zusätzliche Absicherung. Vor allem in kleinen Betrieben gibt es kaum Angebote. Auch sollen künftig höhere Erträge möglich sein, indem etwa Pensionskassen risikoreicher investieren dürfen und die steuerliche Förderung steigt. Zudem soll es einfacher werden, Anwartschaften zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Bewertung: Mehr Menschen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen, ist ein wichtiger Baustein für eine gute Absicherung im Alter. Dass fast jeder Zweite keine Zusatzrente besitzt, liegt aber nicht nur am fehlenden oder wenig lukrativen Angebot. Oft wissen Arbeitnehmer schlicht nicht, dass ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet. Hier müssen Unternehmen besser aufklären. Beamte einbeziehen Mit diesem Vorstoß machte sich Arbeitsministerin Bas gleich zu Beginn ihrer Amtszeit keine Freunde beim Koalitionspartner CDU/CSU. Obwohl nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, schlug sie vor, auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen , um mehr Einnahmen zu generieren. Für die Finanzierung des Rentensystems bringe das jedoch nichts, kritisieren Ökonomen. "Es hat dem System noch nie geholfen, weitere Gruppen einzubeziehen. Denn sie bedeuten steigende Rentenansprüche in der Zukunft. Das gilt vor allem für Beamte, deren Lebenserwartung höher ist als beim Schnitt der Bevölkerung", erklärt der Wirtschaftsweise Werding. Zudem reiße man damit Löcher in den Haushalten der Länder auf, die die Mehrzahl der Beamten beschäftigen. Denn diese müssten umgehend große Summen für die Rentenkasse bereitstellen. Lesen Sie auch: Beamte in die Rente? Das wird teuer Trotzdem ist der Sachverständigenrat einer Reform nicht abgeneigt – allerdings nicht, um der gesetzlichen Rente zu helfen. "Wir empfehlen, künftigen Beamten eine Basisrente zu geben, für die alle Rentenreformen sofort gelten, plus eine Betriebsrente", sagt Werding. "Das sorgt für Transparenz und wirkungsgleiche Anpassungen." Aktuell hätten Pensionäre bei Reformen weniger starke Einbußen hinzunehmen als Rentner. Der Staat solle zudem nur noch solche Berufsgruppen verbeamten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. "Für Lehrkräfte und Hochschullehrer – wie mich selbst – gilt das etwa nicht." Bewertung: Es wäre möglich und sinnvoll, die Beamtenversorgung zu reformieren. Allerdings nicht so, wie Bas sich das vorstellt. Denn eine Einbeziehung in die gesetzliche Rente würde langfristig nur höhere Ausgaben verursachen und die Länder vor finanzielle Probleme stellen. Höhere Abschläge auf Rente ab 63 Die Wirtschaftsweisen haben noch mehr Ideen, wie bei der gesetzlichen Rente gespart werden kann. Eine davon: höhere Abschläge auf die Rente für langjährig Versicherte . Diese kann man ab 63 Jahren beziehen, sofern man bis dahin mindestens 35 Beitragsjahre zusammenhat. Das taten zuletzt 251.000 Menschen, mehr als ein Viertel aller 2024 erstmals gezahlten Altersrenten. Die Option, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, soll zwar auch nach dem Willen der Ökonomen erhalten bleiben, aber eben zu schlechteren Konditionen. "Derzeit sind die Rentenabschläge zu niedrig, sie müssen steigen", sagt Werding. "Für jedes Jahr, das Rentner früher gehen, werden 3,6 Prozent abgezogen. Versicherungsmathematisch korrekt wären Abschläge zwischen 5 und 7 Prozent." Bewertung: Fallen die Abschläge höher aus, zahlt die Rentenversicherung den langjährig Versicherten geringere Renten. Die Maßnahme würde also sofort die Ausgaben senken. Gleichzeitig könnten die höheren Abzüge dazu führen, dass weniger Menschen die frühere Rente in Anspruch nehmen oder das erst später tun als bisher. Schließlich reduzieren sich die Abschläge mit jedem Monat, den man später in Rente geht. Auch die Einnahmen der Rentenversicherung würden dadurch höher ausfallen, weil Menschen länger einzahlen würden. Abschlagsfreie Frührente abschaffen Neben der Rente für langjährig Versicherte gibt es noch die Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese war mal ab 63 Jahren möglich und hieß daher auch "Rente mit 63". Inzwischen liegt die Altersgrenze höher und steigt noch weiter, bis sie für alle Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren liegt. Weitere Voraussetzung sind mindestens 45 Beitragsjahre. Wer das schafft, kann vorzeitig in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Die Wirtschaftsweisen würden diese Rentenart gerne komplett abschaffen. "Sie hilft den Falschen. Stark belastete Arbeitnehmer wie Dachdecker oder Krankenschwestern erreichen oft gar keine 45 Beitragsjahre", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, der "Rheinischen Post". Im Koalitionsvertrag ist jedoch ausdrücklich vereinbart, an der "Rente mit 63" nicht zu rütteln . Bewertung: Untersuchungen zeigen, dass die abschlagsfreie Frührente tatsächlich eher von Menschen genutzt wird, die es sich leisten können und keine gesundheitlichen Probleme haben. Zudem gehen deutlich mehr Menschen auf diese Art in Rente als bei ihrer Einführung angenommen. So gehen dem System wertvolle Arbeitskräfte und Beitragszahler verloren. Zudem ist fraglich, wie sinnvoll es ist, einen Anreiz für eine frühere Rente zu setzen, wenn man Menschen mit der Aktivrente gleichzeitig zur Weiterarbeit bewegen will. Witwenrente abschaffen Auch die Witwenrente kann in den Augen der Wirtschaftsweisen verschwinden. "Unter Anreizaspekten wäre es gut, wenn die Witwenrente wegfällt", bekräftigte Werding, was der Sachverständigenrat bereits in einem früheren Jahresgutachten formuliert hatte. "Frauen können heute für sich selbst sorgen." Bewertung: Eine solche Reform bräuchte viel Vorlauf und würde erst für Ehen ab einem bestimmten Stichtag gelten. Die Abschaffung der Witwenrente könnte das System also erst langfristig entlasten. Anspruch, Höhe, Dauer: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Rentensplitting statt Witwenrente? Was das für Sie bedeuten würde Renten mit der Inflation steigen lassen Zum 1. Juli eines jeden Jahres steigen in der Regel die Renten . Wie stark, richtet sich vor allem danach, wie sich die Löhne entwickelt haben. Nach Ansicht der Wirtschaftsweisen Grimm sollten die Bestandsrenten hingegen nur noch mit der Inflation steigen. Bewertung: Nach Jahren der hohen Inflation hat sich die Teuerungsrate inzwischen dort eingependelt, wo die Europäische Zentralbank (EZB) sie haben möchte. Nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag sie im Juli 2025 voraussichtlich bei 2,0 Prozent. Die letzte Rentenerhöhung fiel mit einem Plus von 3,74 Prozent hingegen deutlich höher aus. Im Schnitt würde die Rentenversicherung durch eine solche Änderung also ihre Ausgaben reduzieren, ohne dass Rentner allzu harte Einbußen hätten. Boomer-Soli Dieser Vorschlag stammt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und kam bei vielen Älteren nicht gut an . Die Forscher schlugen vor, mit dem Boomer-Soli eine Sonderausgabe auf Alterseinkünfte reicher Rentner zu erheben, um niedrige Renten zu entlasten. Eine Umverteilung innerhalb der Rentengeneration also. Bewertung : Der Boomer-Soli trägt zwar die Boomer-Generation im Namen, würde aber genauso für alle nachfolgenden Generationen gelten. Durch die Sonderabgabe würde von oben nach unten verteilt, von wohlhabend zu bedürftig. Das wäre gerechter, als allein die Jüngeren für alle Älteren zahlen zu lassen. Zudem schafft ein solcher Soli überhaupt erst Gerechtigkeit , da es die wohlhabendsten Rentner sind, die am längsten Rente beziehen – und damit am stärksten vom System profitieren. Beitragsbemessungsgrenze anheben Immer mal wieder genannt wird auch eine stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge zahlen müssen. Bewertung: Würden Gutverdiener auf einen größeren Teil Ihres Gehalts Rentenbeiträge zahlen, bescherte das der Rentenversicherung zwar direkt mehr Einnahmen, sie müsste diesen Einzahlern aber langfristig auch höhere Renten auszahlen. Zudem würden auch die jährlichen Rentenanpassungen höher ausfallen. Mehr Steuerzuschüsse Sozialverbände und Gewerkschaften fordern höhere Zuschüsse aus Steuermitteln, um sogenannte versicherungsfremde Leistungen vollständig zu decken. Das sind Leistungen, die die Rentenversicherung an Menschen zahlt, die für diesen speziellen Rentenanspruch zuvor keine oder nur teilweise Beiträge eingezahlt haben. Daher nennt man sie auch nicht beitragsgedeckte Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Rentenansprüche für Zeiten von Kindererziehung oder Berufsausbildung. Der Bund zahlt für diese Leistungen bereits Zuschüsse an die Rentenkasse, allerdings nicht komplett. So hat die Rentenversicherung geschätzt, dass sie im Jahr 2023 bis zu 124,1 Milliarden Euro für nicht beitragsgedeckte Leistungen ausgegeben hat. Die Bundeszuschüsse betrugen in diesem Jahr hingegen nur 84,3 Milliarden Euro. Der Rest wird also nicht von der Allgemeinheit, sondern von den Beitragszahlern getragen. Bewertung : Steuerzuschüsse, die die versicherungsfremden Leistungen komplett decken, wären gerecht und würden die Beitragszahler entlasten. Allerdings steht auch der Bundeshaushalt unter Druck. Dieser würde durch die Maßnahme weiter steigen. Zudem gibt es bisher keine allgemein anerkannte Definition, was genau zu den versicherungsfremden Leistungen zählt. Höhere Beiträge Soll das Rentenniveau nicht sinken und wird auch sonst keine der oben genannten Sparmaßnahmen umgesetzt, müssen die Beiträge steigen. Und das tun sie auch. Ab 2027 soll sich der Beitragssatz von heute 18,6 auf 18,8 Prozent erhöhen – etwas mehr als erwartet. 2035 könnte er bereits bei 22,3 Prozent liegen. Bewertung: Höhere Rentenbeiträge sind keine Maßnahme, die jemand fordert, sondern die unausweichliche Folge fehlender Reformen. Da sie sich auf die Arbeitskosten durchschlagen, sind sie nicht nur eine Belastung für jeden Beitragszahler, sondern auch für die Konjunktur. Das gilt umso mehr, da sich auch die Beiträge in den anderen Sozialversicherungen erhöhen werden. Rentenkommission ab 2026 Es wird Aufgabe der Rentenkommission sein, sich mit all diesen Vorschlägen zu beschäftigen und noch weitere eigene Ideen zu erarbeiten. Da das Gremium aus Vertretern von Politik, Wissenschaft sowie Arbeitgebern und Gewerkschaften jedoch erst ab Anfang 2026 zusammenkommt, dürften echte Reformen in dieser Legislaturperiode eher nicht mehr umgesetzt werden – wenn überhaupt. Rentenkommissionen gab es schon häufiger. Passiert ist offensichtlich wenig.
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