Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um das Arbeiten als Rentner. Einige Menschen entscheiden sich dafür, auch nach dem offiziellen Renteneintritt noch weiterzuarbeiten – sei es aus finanziellen Gründen oder einfach, weil sie sich fit und motiviert fühlen. Eine t-online-Leserin fragt dazu: "Ich erhalte seit dem 1. April 2023 Vollrente als besonders langjährig Versicherte und habe die zwei Jahre bis zum regulären Renteneintrittsalter weitergearbeitet. Müsste ich dadurch jetzt nicht eine erhöhte Rente erhalten?" Ja, das stimmt. Wer bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Vollrente bezogen und weiter Beiträge gezahlt hat, kann auf eine spätere Anpassung hoffen. "Haben Sie während des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente weiterhin Beiträge gezahlt, werden diese bei Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt und Ihre Rente wird automatisch neu berechnet", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Das bedeutet: Erst wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist – je nach Geburtsjahr meist zwischen 65 und 67 Jahren – fließen die in der Zwischenzeit gezahlten Beiträge in die Rentenberechnung mit ein. Die Betroffenen müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen. Rente oder Weiterarbeiten? Die Möglichkeiten ab 63 Rente ab 63: Jetzt lohnt der Hinzuverdienst Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Zuschlag für jeden Monat Wer sogar über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Das heißt: Sie müssen keine weiteren Rentenbeiträge mehr zahlen. Es sei denn, Sie verzichten freiwillig auf diese Versicherungsfreiheit. "Die dann eingezahlten Beiträge werden immer zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres Ihrer Rente hinzugerechnet", erklärt Braubach. "Auch dies erfolgt automatisch." Zusätzlich gibt es einen finanziellen Anreiz: Für jeden Monat zwischen dem Erreichen der Regelaltersgrenze und dem Beginn der höheren Rente gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den aus den neuen Beiträgen errechneten Rentenbetrag. Das bedeutet: Wer etwa ein Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus mit Beitragszahlung weiterarbeitet, erhält einen Zuschlag von 6 Prozent auf diese Zusatzrente.