"Ja" oder "Nein" im Rentenantrag? Die Antwort kann derzeit noch über Ihre Rentenhöhe entscheiden. Für wen bis Ende 2026 Vorsicht geboten ist. Wer in Rente gehen will, muss diese rechtzeitig beantragen. Sie beginnt nicht automatisch, nur weil man das entsprechende Alter dafür erreicht hat. Etwa drei Monate vor Rentenbeginn sollten Sie Ihren Antrag stellen . Dabei werden Sie mit allerlei Fragen konfrontiert, darunter auch dieser: Soll das Arbeitsentgelt für die letzten Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet werden – ja oder nein? Welche Antwort die richtige für Sie ist, hängt derzeit noch von Ihrer persönlichen Situation ab. Das soll sich für Rentenanträge ab 2027 ändern. t-online erklärt, was genau geplant ist und wie Sie bis Ende 2026 vorgehen sollten, um am meisten Rente für sich herauszuholen. Regulär oder mit Abschlag: Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen Hochrechnung im Rentenantrag: Wozu dient sie? Stellen Sie Ihren Rentenantrag wie empfohlen drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, stehen zu diesem Zeitpunkt Ihre genauen Entgeltdaten für die letzten Monate noch nicht fest. Deshalb fragt die Rentenversicherung im Antrag, ob das Einkommen bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden soll. Der Zweck dieser Hochrechnung ist pragmatisch: Die Rente soll pünktlich fließen. Ohne Hochrechnung müsste die Rentenversicherung warten, bis der Arbeitgeber die endgültigen Entgeltdaten gemeldet hat. Die Rentenzahlung käme dann erst später – rückwirkend zwar, aber mit Verzögerung. Und das kann sich nicht jeder Rentner leisten. Rentenzahlung: An diesen Tagen kommt 2026 die Rente aufs Konto Rentenbeiträge: Zählen die letzten Jahre vor der Rente wirklich mehr? Bei der Hochrechnung wird das Entgelt der letzten zwölf vollständig abgerechneten Monate zugrunde gelegt und fiktiv bis zum Rentenbeginn fortgeschrieben. So kann die Rente in der Regel nahtlos starten. Lesen Sie hier, wie sich die Höhe Ihrer Rente genau berechnet . Wann ein "Ja" zur Hochrechnung sinnvoll ist Für viele Versicherte ist die Sache unkompliziert. Beziehen Sie ein stabiles Gehalt ohne Sonderzahlungen, können Sie die Hochrechnung bedenkenlos akzeptieren. Die Rente wird schneller ausgezahlt. In bestimmten Fällen fällt sie sogar etwas höher aus. Ein Beispiel: Wer in den letzten Monaten vor der Rente freiwillig in Teilzeit geht , wird bei der Hochrechnung weiterhin wie eine Vollzeitkraft behandelt. Das kann – vor allem bei Gutverdienenden – ein kleines, aber dauerhaftes Rentenplus von einigen Euro im Monat bedeuten. Darauf weist das Portal "ihre-vorsorge.de" hin. Dass diese Vorteile Bestand haben, hat das Bundessozialgericht Ende 2025 noch einmal klargestellt. In einem Fall lag die Rente nach Hochrechnung um 59 Cent monatlich über dem Betrag, der sich später aus den exakten Arbeitgebermeldungen ergeben hätte. Trotz dieser Abweichung entschied das Gericht: Die Rentenversicherung ist an die Hochrechnung gebunden. Eine spätere Kürzung ist unzulässig. Das Plus bleibt lebenslang. Wann für angehende Rentner Vorsicht geboten ist Anders sieht es aus, wenn in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn Einmalzahlungen anstehen. Dazu zählen etwa: die Auszahlung von Überstunden , abgegoltene Urlaubstage, Bonus- oder Sonderzahlungen. Solche Beträge sind grundsätzlich beitragspflichtig und können die Rente erhöhen. Das tun sie allerdings nur, wenn sie tatsächlich in die Rentenberechnung einfließen. Genau hier liegt das Problem: Wer der Hochrechnung zustimmt, riskiert, dass diese Einmalzahlungen unberücksichtigt bleiben. Ein typischer Fall: Ein Arbeitnehmer kann seinen Urlaub nicht mehr nehmen, weil er einen Nachfolger einarbeiten muss. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses wird ihm daher der Resturlaub ausgezahlt. Diese Zahlung erhöht zwar das rentenrechtliche Entgelt, aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Hochrechnung verzichtet hat. Bei einem "Ja" zur Hochrechnung zählen diese Beiträge nicht mit. Die Folge kann ein dauerhaftes Minus bei der Monatsrente sein. Zwar geht es oft nur um wenige Euro, doch diese fehlen dann ein Leben lang. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine nachteilige Hochrechnung in der Regel nicht mehr korrigierbar, sobald der Rentenbescheid bestandskräftig ist. So gehen Sie bis Ende 2026 richtig vor Wer weiß, dass in den letzten Monaten vor der Rente Sonderzahlungen anfallen, sollte daher genau abwägen. In solchen Fällen ist ein "Nein" bei der Hochrechnung allein für die Höhe Ihrer Rente meist die bessere Wahl. Allerdings bedeutet das auch, dass sich die erste Rentenzahlung bis zu drei Monate verzögert. Je nachdem, wie stark die Sonderzahlungen die Rente noch steigern würden, kann sich das Warten lohnen, sofern Sie für den Übergang genügend finanziellen Puffer haben. Das ändert sich ab 2027 beim Rentenantrag Ab 2027 ändert sich das Verfahren grundlegend. Eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass ein "Ja" zur Hochrechnung für Versicherte kein Risiko mehr darstellt. Künftig gilt: Ist die Hochrechnung zu hoch, bleibt sie bestehen. Ist sie zu niedrig, wird sie nachträglich nach oben korrigiert. Einmalzahlungen erhöhen dann immer Ihre Rente. Egal, ob Sie sich im Rentenantrag für oder gegen die Hochrechnung entschieden haben.