Eine alte Absprache genügt nicht: Wer dauerhaft zu seiner eigenen Garage über ein fremdes Grundstück fahren will, braucht einen Grundbucheintrag. Rheinland-Pfalz & Saarland: Gericht: Kein Wegerecht zur Garage ohne Grundbucheintrag
Eine alte Absprache genügt nicht: Wer dauerhaft zu seiner eigenen Garage über ein fremdes Grundstück fahren will, braucht einen Grundbucheintrag. 












