Der Mann betreibe sein Studium nicht ernsthaft, begründete das Verwaltungsgericht. Ein Studienabschluss sei konkret nicht in Aussicht. Rheinland-Pfalz & Saarland: Kein Wohngeld für 50-jährigen Langzeitstudenten
Der Mann betreibe sein Studium nicht ernsthaft, begründete das Verwaltungsgericht. Ein Studienabschluss sei konkret nicht in Aussicht. 












