Jeden Tag beantwortet die t-online-Ratgeberredaktion eine Frage rund ums Geld. Heute geht es um alte Riester-Verträge und die Steuer. Rund 15 Millionen Riester-Verträge gab es Ende 2024 in Deutschland: Vor allem in den 2000er-Jahren nutzten viele Angestellte die Möglichkeit, staatlich gefördert – über Zulagen oder Steuervorteile – fürs Alter anzusparen. Doch wie verhält es sich mit der Steuer, wenn die Auszahlungsphase beginnt, also das Ersparte als Rente oder Teilauszahlungen an die Sparer zurückfließt? Ein t-online-Leser fragte konkret, wie es sich bei Verträgen verhält, die vor 2005 abgeschlossen wurden: "Gibt es die Chance, hier etwas steuerfrei ausgezahlt zu bekommen?" Olesja Hess , Steuerexpertin bei Wiso Steuer , sagt: "Eine generelle Steuerfreiheit für 'Alt-Riester' gibt es nicht." Denn: Die Riester-Beiträge wurden in der Ansparphase steuerlich gefördert. Auch ein Riester-Vertrag, den Sie bereits vor 2005 abgeschlossen haben, unterliegt daher der nachgelagerten Besteuerung. Sowohl die lebenslange Rente als auch eine einmalige Teil-Kapitalauszahlung (bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn) sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig – und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Lesen Sie hier, wie genau eine einmalige Kapitalauszahlung bei einer Riester-Rente versteuert wird. In Foren oft falsch dargestellt Hess verweist in dem Zusammenhang aber auf eine häufige Verwechslung. "Die oft gehörte Aussage 'Verträge vor 2005 sind steuerfrei' bezieht sich auf klassische Kapital-Lebensversicherungen, nicht auf Riester-Produkte", sagt sie. "In Verbraucherforen wird dieser Unterschied regelmäßig falsch dargestellt, was zu Missverständnissen führt." Auch bei Betriebsrenten gibt es in manchen Fällen eine steuerfreie Einmalzahlung bei Altverträgen ( Lesen Sie hier mehr dazu ). Beiden Fällen ist gemein, dass Beiträge hier aber in der Ansparphase versteuert wurden. Lesen Sie auch: Riester kündigen – Ist das ohne Verlust möglich? Frag t-online: Wann ist eine private Zusatzrente steuerfrei? Grundfreibetrag beachten Einen Fall gibt es aber doch, bei dem keine Steuern auf Riester-Renten fällig werden, wie Hess anmerkt. Nämlich dann, wenn das gesamte steuerpflichtige Einkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt 11.784 Euro für das Jahr 2024 und 12.096 Euro für das Jahr 2025. Gut zu wissen: Für Auszahlungen aus der Riester-Rente müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen – ganz gleich, ob Sie das Geld monatlich oder auf einen Schlag bekommen. Denn die Riester-Rente zählt zur privaten Altersvorsorge und nicht zu den Kapitaleinkünften. Das Besondere bei alten Riester-Verträgen Ein alter Riester-Vertrag kann Ihnen schließlich, wenn auch keine steuerlichen, so doch andere Vorteile bringen, erklärt Hess. "Wurde der Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, darf die Auszahlung bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen, ohne dass dies als "schädliche Verwendung" gilt. Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren.