Sachsen-Anhalt: Landgericht Magdeburg entscheidet, Durchsuchung bei der CDU-Fraktion war rechtswidrig
2 std vor
Das Landgericht Magdeburg hat die Razzia in den Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für unzulässig erklärt. Die Beschwerde der SPD-Fraktion wegen der Durchsuchungen wird hingegen weiter geprüft.