Kinder unter 14 Jahren können juristisch nicht für eine Straftat belangt werden. Würde eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters Fälle wie den Tod von Luise aus Freudenberg verhindern? Experten zweifeln daran.
Schuldfähig mit zwölf? „Die Strafmündigkeit mit 14 Jahren hat sich bewährt“
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