Die deutsche Tochtergesellschaft sei von dem Verfahren nach amerikanischem Insolvenzrecht nicht betroffen, heißt es. Bis der Umbau abgeschlossen ist, will das Unternehmen keine der deutschen Subventionen abrufen.
Die deutsche Tochtergesellschaft sei von dem Verfahren nach amerikanischem Insolvenzrecht nicht betroffen, heißt es. Bis der Umbau abgeschlossen ist, will das Unternehmen keine der deutschen Subventionen abrufen.