Bewaffnung zum Selbstschutz? Davon rät jedenfalls das Bundesinnenministerium ab. Der Grund: Die Waffe kann ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Fühlen Sie sich auf dem Weg nach Hause abends nicht sicher? Wer darüber nachdenkt, sich aus diesem Grund etwa Pfefferspray, Elektroschocker oder Schreckschusswaffe zuzulegen, sollte wissen, was davon überhaupt legal mitgeführt werden darf. Bei allen genannten gibt es nämlich wichtige Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums rät Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich von einer Bewaffnung zur Selbstverteidigung ab. Denn solche Gegenstände könnten die eigene Risikobereitschaft erhöhen und dazu führen, dass man andere Verhaltensmöglichkeiten vernachlässigt - etwa die Flucht oder das Hilfeersuchen an Dritte. Zudem bestehe das Risiko, dass Angegriffenen die Gegenstände abgenommen und gegen den Träger oder die Trägerin verwendet werden. Im Übrigen gilt: Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz nicht erlaubnisfrei sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung nicht nur nicht mitgeführt werden - sie haben dann auch in den eigenen vier Wänden nichts verloren. Waffen wie Elektroimpulsgeräte, die nicht verboten sind, können dagegen legal zu Hause gelagert werden. Waffenbesitzerinnen und –besitzer stehen laut Ministeriumssprecher aber in der Pflicht, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass diese Waffen nicht abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.