Sparbuch-Zugriff gesperrt? Diese 5 Tricks helfen wirklich

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Viele besitzen ein Sparbuch. Doch was, wenn Banken das Geld nicht auszahlen wollen? Hier folgen Tipps, wenn der Zugriff auf das Sparbuch gesperrt ist. Ein gesperrter Zugriff aufs Sparbuch kann Betroffene kalt erwischen – und sorgt schnell für Frust. Doch es gibt Möglichkeiten, zu reagieren. Diese fünf Tipps zeigen, wie Sie vorgehen können, wenn die Bank die Auszahlung Ihres Geldes verweigert. Sparbuch gesperrt: Diese Gründe können dahinterstecken Wenn der Zugriff gesperrt ist, sollten zuerst die Gründe bei der Bank erfragt werden. Möglich sind folgende Ursachen: Es liegt ein Fehler vor. Die Sperre resultiert aus offenen Forderungen. Es besteht der Verdacht, dass jemand Drittes das Sparbuch missbräuchlich verwendet hat. Ungewöhnliche Kontobewegungen kommen ebenfalls infrage. Weitere mögliche Ursachen sind die Verletzung der Nutzungsbedingungen oder der Geldwäscheverdacht. Eine Pfändung ist ein möglicher Grund. Unvollständige Identitätsnachweise des Kontoinhabers können den Zugriff sperren. Neben der Bank oder Sparkasse kann das Finanzamt ebenfalls die Sperrung in Auftrag geben. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Einkommens- oder Umsatzsteuer nicht beglichen wurde. Es ist wichtig, direkt bei der Bank nachzufragen und um eine schriftliche Erklärung zu bitten, warum der Zugriff auf das Sparbuch gesperrt ist. Lesen Sie auch: Warum das Sparbuch nicht mehr zeitgemäß ist Frag t-online: Wo sollte man sein Geld wirklich parken? Zugriff auf Sparbuch verweigert: Datenabgleich kann helfen Manchmal sperrt die Bank den Zugriff auf ein Konto aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel weil falsche Daten bei einer Anmeldung im Online-Banking gemacht wurden. Daher sollten Sie prüfen: Wurden bei der Nutzung von Online-Banking alle Informationen korrekt angegeben und sind die Kontaktdaten aktuell? Haben Sie die PIN falsch eingegeben? Dies alles gilt es zu prüfen. Falls notwendig, informiert man sich über die Wiederherstellungsoptionen. Viele Banken ermöglichen es, den Zugang über einen Identitätsnachweis zurückzusetzen. In jedem Fall sollten Sie Kontakt mit der Bank aufnehmen. Sperrung des Sparbuchs: Kontakt mit Kundenservice aufnehmen und klare Frist nennen Der Kundenservice der Bank ist bei der Suche nach einer Lösung der erste Ansprechpartner. Er kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden, um das Problem zu schildern. Der Bank sollten Sie eine angemessene Frist zur Klärung geben, beispielsweise 14 Tage. Auch wenn die Sperrung emotional belastend ist, sollte ein höflicher Umgangston gepflegt werden. Vorlage für das Schreiben an die Bank Betroffene können sich mit einem formlosen Schreiben an ihre Bank wenden. Hier eine Mustervorlage für das Anschreiben: [Name und Anschrift des Absenders] [Name und Anschrift der Bank] [Datum] Betreff: Anfrage zur Sperrung des Sparbuchs Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um mein Sparbuch mit folgender Kontonummer [Eigene Kontonummer], dessen Zugriff seit [Datum der Sperrung] gesperrt ist. Ich bitte darum, mir die Gründe für die Sperrung und die weitere Vorgehensweise schriftlich mitzuteilen, um den Zugang wiederherzustellen. Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung, spätestens jedoch bis [Frist eingeben]. Vielen Dank für die Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, [Name und Unterschrift des Absenders] Kontosperre: Wichtige Nachweise unbedingt sichern Es ist wichtig, Briefe und E-Mails der Bank zur Beweissicherung aufzubewahren sowie Notizen zu Telefonaten anzufertigen, inklusive: Datum und Uhrzeit des Gesprächs Name des Ansprechpartners Inhalt der Gespräche Das Ziel besteht in der gerichtsfesten Sicherung der bisherigen Kommunikation. Relevante Dokumente, die den Anspruch stützen, sind neben dem Schriftwechsel mit der Bank auch Identitätsnachweise und Verträge oder Vereinbarungen, die das Sparbuch betreffen. Sparbuch weiterhin nicht zugänglich: Anwalt oder Verbraucherschutz kontaktieren Ein Anwalt mit Erfahrung im Bankrecht kann, falls eine Lösung nicht möglich ist, beim Aufheben der Sperrung helfen. Er kommuniziert mit der Bank und macht die Rechte des Betroffenen geltend. Verbraucherschutzorganisationen bieten oft ebenso Informationen und Unterstützung. Hinweis: Die hier aufgeführten Maßnahmen gelten nicht nur, wenn das Sparbuch nicht ausgezahlt wird. Sie sind in der Regel für Bankkonten aller Art gültig.
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