In verkehrsberuhigten Zonen zählt jede Sekunde Aufmerksamkeit. Wer die Regeln missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet Leben. Kinder spielen Ball, Fußgänger spazieren quer über die Straße – und ein Auto nähert sich. In sogenannten "Spielstraßen" ist genau das der Alltag. Offiziell heißen diese Bereiche verkehrsberuhigte Zonen, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 325.1. Meist findet man sie in Wohngebieten, gelegentlich auch in Innenstädten. Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, also mit etwa vier bis sieben Kilometern pro Stunde. Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen, Kinder überall spielen. Wer ein Auto, Fahrrad oder anderes Fahrzeug führt, muss den Verkehr aufmerksam beobachten und darf niemanden gefährden. Notfalls heißt das: anhalten und warten. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Auch Fußgänger haben Regeln Fußgänger müssen sich ebenfalls rücksichtsvoll verhalten. Sie dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern. Das Ende der Spielstraße zeigt ein durchgestrichenes Verkehrszeichen an. Beim Verlassen des Bereichs auf eine normale Straße muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Sport und Spiel außerhalb der Spielstraße Manchmal erlauben Zusatzzeichen unter bestimmten Bedingungen das Spielen und Sport auf einer Straße oder dem Seitenstreifen. Inlineskater etwa müssen dann am Rand bleiben und Autos das Überholen ermöglichen.