Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Ab wann gilt der Spitzensteuersatz und wie hoch ist er? Unterschreiten Sie in Deutschland den jährlichen Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Steuern . Geht Ihr Einkommen hingegen über diesen Freibetrag hinaus, wird für den darüberliegenden Teil Einkommensteuer fällig . Der Steuersatz steigt dabei mit der Höhe des Einkommens. Das steuerpflichtige Einkommen reduziert sich aber durch Werbungskosten , Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten . Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen drücken. Der tatsächlich geltende Steuersatz bezieht sich auf das noch verbleibende Einkommen. Der Spitzensteuersatz wird nur noch vom Höchststeuersatz getoppt. Höhe des Spitzensteuersatzes in Deutschland Der Grundfreibetrag, ab dem Sie einkommensteuerpflichtig sind, liegt 2026 bei 12.348 Euro. Sind Sie verheiratet und werden Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt, ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch, also 24.696 Euro. Ein Einkommen über dem Grundfreibetrag, aber unter 69.879 Euro, wird für das Steuerjahr 2026 mit Steuersätzen von 14 bis 41 Prozent besteuert. Ab 69.879 Euro greift dann der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Dieser Spitzensteuersatz hat sich seit 2005 nicht verändert. Er lag 2004 noch bei 45 Prozent. Allerdings verschieben sich in der Regel jedes Jahr die Werte für die verschiedenen Tarifzonen der Einkommensteuer , um die sogenannte kalte Progression auszugleichen . Der Spitzensteuersatz ist noch nicht der höchste Steuersatz. Der Höchststeuersatz, auch Reichensteuersatz genannt, beträgt gegenwärtig 45 Prozent und beginnt im Steuerjahr 2026 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro. Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz gilt Für 2026 wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro bei Alleinstehenden und von 139.758 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten erhoben. Das bedeutet nicht, dass Sie bei einem jährlichen Bruttogehalt von 69.879 Euro den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz gilt, wenn nach Abzug von Grundfreibetrag, Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben noch mindestens 69.879 Euro übrig bleiben – und dann auch nur für den Teil des Einkommens, der über dieser Grenze liegt. Ab wann Sie den Höchststeuersatz zahlen müssen Liegt Ihr steuerpflichtiges Einkommen bei mindestens 277.826 Euro, müssen Sie auf den übersteigenden Teil den Höchststeuersatz zahlen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent entsprechend ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 555.652 Euro.