Mit nackten Tatsachen zur besten Sendezeit hat Stefan Raab es dieses Mal möglicherweise zu weit getrieben. Medienwächter nehmen seine neue Show ins Visier. Hat Deutschlands bekanntester Spaßmacher gegen den Jugendschutz verstoßen? TV-Entertainer Stefan Raab droht Ärger wegen der öffentlichen Zurschaustellung von Penis-Akrobatik zur besten Sendezeit. Unter dem Titel "The Puppetry of Penis" präsentierte Raab in der Live-Sendung einen Studiogast, der mit akrobatischen Kunststücken minutenlang vornehmlich seinen Intimbereich in Szene setzte. Der Penis-Puppenspieler durfte bei RTL unverpixelt auftreten: Er formte Tiere, Promis und andere Figuren mit seinem nackten Geschlechtsteil. Die Aktion rief in den sozialen Netzwerken zahlreiche entsetzte Reaktionen hervor . Und auch bei der für das RTL-Fernsehen deutschlandweit zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) in Hannover lagen am Tag nach der Ausstrahlung bereits mehrere Beschwerden vor, wie deren stellvertretende Direktorin Irena Schlesener auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur berichtete. "Über eine Geschmacklosigkeit hinaus" Die NLM prüfe nun im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Auftritt von "The Puppetry of Penis" dahingehend, "ob dieser einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV (Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien) darstellt" und ob er "über eine Geschmacklosigkeit hinaus auch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte enthält", heißt es von der Behörde. Bei einer Ausstrahlung der Sendung mit Beginn um 20.15 Uhr sei das, was zu sehen ist, auf Zuschauer ab zwölf Jahren abzustellen, diese Gruppe sei maßgeblich. "Wir bitten um Verständnis, dass diese Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgen muss und die NLM daher noch keine Aussage über eine Entscheidungstendenz treffen kann." Das Prüfverfahren der NLM betrifft nur die Ausstrahlung im klassischen Fernsehen, da das Streamingangebot RTL+, in der die 15-minütige Show nach Ausstrahlung immer abzurufen ist, pauschal eine Freigabe ab 18 Jahren hat. Wer also als Streaming-Abonnent Minderjährige mitschauen lässt, tut dies auf eigenes Risiko.