Der Steuerbescheid gibt Auskunft darüber, ob Sie Steuern nachzahlen oder erstattet bekommen. Im neuen Jahr steht eine erfreuliche Änderung an. Wer Einspruch oder Klage gegen einen Steuerbescheid einlegen möchte, muss klare Fristen einhalten. Ab 2025 ändert sich eine entscheidende Regel, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die bisherige sogenannte Drei-Tages-Fiktion wird zur Vier-Tages-Fiktion. Das bedeutet: Steuerbescheide gelten künftig einen Tag später als bekannt gegeben – eine Anpassung an langsamere Postlaufzeiten. Denn mit der Verabschiedung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes im Sommer hat die Deutsche Post inzwischen weniger strenge Laufzeitvorgaben für die Briefzustellung. Weil Sendungen damit grundsätzlich später ankommen könnten, berücksichtigt der Gesetzgeber das auch bei der fiktiven Zustellung der Post und macht aus der Drei-Tages- eine Vier-Tages-Fiktion. Das gilt laut dem Bund der Steuerzahler auch für elektronisch übermittelte Bescheide. Was das konkret für die Fristen bedeutet Fällt der fiktive Zustellungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Und: Wer nachweisen kann, dass eine Postsendung tatsächlich später eingegangen ist als die Drei- oder Vier-Tages-Fiktion, sollte es dem Finanzamt mitteilen, weil dieses dann den späteren Zugang berücksichtigen muss, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Ein Beispiel: Ein Steuerbescheid wird vom Finanzamt am Montag, 29. September 2025, bei der Post aufgegeben. Damit beginnt die Bekanntgabefrist am Dienstag, 30. September, zu laufen und endet am vierten Tag nach der Aufgabe – Freitag, 3. Oktober. Weil der 3. Oktober ein bundesweiter Feiertag ist, auf den 2025 direkt das Wochenende folgt, ist der Steuerbescheid offiziell erst am Montag, 6. Oktober, bekanntgeworden – selbst wenn er früher zugestellt worden sein sollte. Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt damit erst am Dienstag, 7. Oktober, und endet mit Ablauf des 6. November 2025, ein Donnerstag. Bis dann müsste ein möglicher Einspruch beim Finanzamt eingegangen sein. Gut zu wissen: Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, befreit Sie das nicht davon, Forderungen des Finanzamtes – sogenannte Nachforderungen – zu begleichen. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Für einen Zahlungsaufschub gibt es allerdings eine Ausnahme: Sie beantragen, die Vollziehung vorerst auszusetzen. Bei einem erfolgreichen Einspruch erhalten Sie eine Erstattung der gesamten Nachforderung oder eines Teils davon. Ist der Einspruch allerdings nicht erfolgreich, müssen Sie die Nachzahlung zuzüglich Zinsen begleichen. Lesen Sie hier, wie Sie genau Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen.