Steuererklärung 2025: Neue Kästchen können richtig teuer werden

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Wer seine Steuererklärung für 2025 selbst macht, sollte genauer hinschauen: Neue Auswahlfelder im Mantelbogen könnten Ärger nach sich ziehen. Mit den neuen Steuerformularen für 2025 haben sich auf den ersten Blick vor allem Details verändert: Zeilen wurden neu sortiert, Kennziffern angepasst, Hinweise präzisiert. Doch hinter einer dem ersten Anschein nach technischen Änderung könnte mehr stecken. Im Mantelbogen ersetzt die Kennziffer 500 die bisherige Kennziffer 175 für "ergänzende Angaben". Gleichzeitig wird das bisherige Freitextfeld stärker strukturiert: Wer Ergänzungen macht, muss zusätzlich auswählen, aus welchem Grund. Nach Einschätzung eines Steuerexperten kann das weitreichende Folgen haben. Ab Juli 2026: Steuererklärung bald mit einem Klick möglich Finanzamt übernimmt die Steuererklärung : Eine Entlastung für Millionen Kreuzchen setzen wird wichtiger "Das ist keine bloße redaktionelle Änderung", sagt Daniel Schollenberger, Senior Partner bei der Anwalts- und Steuerkanzlei TES Partner. Sprengkraft berge vor allem die Auswahlmöglichkeit 2: "wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten." "Wer bewusst von der Verwaltungsauffassung abweicht, ohne dies zu markieren, könnte künftig gegen § 173 der Abgabenordnung verstoßen. Das bedeutet: Auch bereits bestandskräftige Bescheide könnten nachträglich geändert werden." Für private Steuerzahler, die ihre Erklärung mit einer Software erstellen, sei das relevant, weil Programme bislang auf freie Textfelder setzten und eine bewusste Abweichung nicht systematisch abbildeten. "Fehlerhafte Angaben könnten so ungewollt als 'bewusste Abweichung' interpretiert werden, mit dem Risiko späterer Änderungen oder Nachforderungen", sagt Schollenberger. Wo solche Fälle auftreten können Typische Konstellationen, in denen Steuerzahler beim Erstellen der Einkommensteuererklärung für 2025 von der Verwaltungsauffassung abweichen könnten, sind etwa: Leerstandskosten bei Vermietung , wenn strittig ist, ob bereits eine ausreichende Vermietungsabsicht vorliegt, doppelte Haushaltsführung , wenn Gerichte großzügiger urteilen als die Finanzverwaltung, oder bestimmte Krankheits- und Heilbehandlungskosten , bei denen sich Steuerzahler auf eine für sie günstigere Rechtsprechung berufen. In Schollenbergers Augen könnte die neue Begründungspflicht zudem zusätzliche Arbeit für die Finanzämter bedeuten. "Wenn aus Vorsicht künftig viele Steuerzahler die entsprechende Kennziffer setzen und damit eine manuelle Prüfung anstoßen, werden deutlich mehr Fälle aus dem automatisierten Verfahren herausgezogen", so der Steuerexperte. Das könne die Bearbeitungszeiten verlängern – jedenfalls dann, wenn die Finanzverwaltung personell nicht entsprechend aufstocke. Auswertung: Das sind die langsamsten Finanzämter Deutschlands Softwareanbieter beruhigen: "Rechtslage ist unverändert" Deutlich weniger kritisch sieht der Softwareanbieter WISO Steuer die Neuerung. Auf Anfrage von t-online teilt das Unternehmen mit: "Zunächst ist die Rechtslage unverändert." Steuerzahler hätten auch bisher schon ergänzende Angaben machen müssen, wenn sie von der Verwaltungsauffassung abweichen wollten – im Freitextfeld oder ganz früher in einem begleitenden Schreiben. Neu sei lediglich, dass nun zusätzlich ein konkreter Grund ausgewählt werden müsse. Die Steuersoftware biete hierfür entsprechende Auswahlmöglichkeiten und Erläuterungen an. Zudem würden Nutzer auf begünstigende Rechtsprechung hingewiesen, der das Finanzamt voraussichtlich nicht folgen werde, und bekämen entsprechende Musterschreiben angeboten. Wohl nur wenige Nutzer betroffen Wie viele Steuerzahler von der Änderung betroffen sind, lässt sich nach Angaben von WISO Steuer nur schwer seriös abschätzen. Man gehe aber davon aus, dass nur ein sehr kleiner Teil der Nutzer überhaupt ergänzende Angaben mache, vermutlich im niedrigen Promillebereich. Zudem seien entsprechende Fälle auch bislang in die manuelle Prüfung gegangen, ohne dass sich daraus generell längere Bearbeitungszeiten ergeben hätten. Neben der neuen Kennziffer im Mantelbogen bringt die Steuererklärung 2025 zahlreiche weitere Änderungen mit sich. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Belege können jetzt hinterlegt werden Viele Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung , zu Renten oder Vorsorgeaufwendungen , werden weiterhin elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Entsprechende Felder sind mit einem "e" gekennzeichnet und müssen in der Regel nicht ausgefüllt werden. Steuererklärung: Diese Bescheinigung ist für Rentner nicht mehr nötig Neu ist ein Hinweis, dass Belege in "Mein ELSTER" direkt digital mit der Steuererklärung verknüpft werden können. Das Finanzamt kann diese bei Bedarf selbstständig abrufen – ohne Umweg über den Steuerzahler. Wird ein Beleg eingesehen, wird das in ELSTER angezeigt. Unterhalt: Barzahlungen nicht mehr anerkannt Eine besonders praxisrelevante Änderung betrifft Unterhaltsleistungen. Seit 2025 sind Unterhaltszahlungen steuerlich nur noch abzugsfähig, wenn sie per Überweisung erfolgen . Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Sach- und Naturalleistungen, etwa die Aufnahme einer unterstützten Person in den eigenen Haushalt, bleiben aber möglich. Die Anlage Unterhalt wurde außerdem umgebaut: Neue Abfragen zu eigenen Einnahmen der unterstützten Person und zu Zahlungen der unterhaltsleistenden Person sollen die Berechnung der sogenannten Opfergrenze präzisieren. Der Abschnitt zu Unterhalt an im Ausland lebende Personen entfällt in der bisherigen Form. Kapitalerträge: Weniger Abfragen zu Verlusten Mehrere Abfragen zu Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen entfallen, weil gesetzliche Verlustverrechnungsbeschränkungen aufgehoben wurden. Der VLH weist allerdings auf mögliche Übergangsprobleme bei Bankbescheinigungen hin – wer Kapitalerträge erklärt , sollte die Bescheinigungen und die ELSTER-Hinweise sorgfältig prüfen. Pflegekosten, Bestattung, E-Rezept Bei außergewöhnlichen Belastungen wurden die Zeilen zu Pflege-Pauschbeträgen neu sortiert und präzisiert. Auch Bestattungskosten werden differenzierter abgefragt, unter anderem getrennt nach Nachlasswert und Versicherungsleistungen. Zudem gibt es klarere Vorgaben zu Arzneimittelkosten bei E-Rezepten: Laut VLH reichen Kassenbelege oder Rechnungen mit bestimmten Pflichtangaben künftig nicht mehr aus. Wer regelmäßig Medikamente selbst zahlt, sollte sich darauf einstellen, dass genauere Nachweise verlangt werden, und Unterlagen entsprechend sammeln. Riester-Kinderzulage wandert Angaben zu Kindern entfallen in der Anlage Altersvorsorge und werden vollständig in die Anlage Kind verlagert. Dort wird die Riester-Kinderzulage erstmals abgefragt – inklusive der Information, wer anspruchsberechtigt ist. Photovoltaik: Hinweis zur Steuerfreiheit Einnahmen aus Photovoltaikanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein, etwa wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft oder erweitert wurde und bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden. Für ältere Anlagen gelten Übergangsregelungen. Steuererklärung für Verstorbene: Sterbedatum wird Pflicht Wer die Einkommensteuererklärung für eine verstorbene Person abgibt, muss künftig zwingend das Sterbedatum angeben. Zusätzlich verlangt das Finanzamt eine Erbenaufstellung oder eine Kopie des Erbscheins und eine entsprechende Kennzeichnung in den ergänzenden Angaben. Ziel: Die Bearbeitung soll schneller und eindeutiger werden. "Viele Änderungen bringen Erleichterungen, doch andere erhöhen die Anforderungen an Nachweise und Angaben", sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Gerade bei Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen oder besonderen Lebenssituationen könne ein fehlendes Detail steuerliche Nachteile haben.
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