Steuerfreibetrag 2026: Welche gibt es und wie hoch sind sie?

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Mit Freibeträgen werden Steuerzahler entlastet. Wie das genau funktioniert, welche Steuerfreibeträge es gibt und wie hoch sie ausfallen. Über die Einkommensteuererklärung können Sie sich bestimmte private und berufliche Ausgaben vom Staat zurückholen. Dafür gibt es im Steuerrecht Freibeträge, die das Einkommen senken, das Sie schließlich versteuern müssen. Manche gelten für alle Steuerzahler, andere nur für bestimmte Gruppen. Ein Überblick über die wichtigsten Freibeträge. Was genau bedeutet Steuerfreibetrag? Ein Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Einkünfte steuerfrei bleiben. Auf Einnahmen, die unter diesem Betrag liegen, müssen Sie also gar keine Einkommensteuer zahlen – Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt. Eine Variante des Steuerfreibetrags ist der Pauschbetrag. Mit ihm können Steuerpflichtige eine pauschale Summe an Kosten von bestimmten Einkünften abziehen. Es ist dann nicht nötig, jede Ausgabe einzeln zu belegen. Pauschbeträge werden immer in voller Höhe berücksichtigt – egal, ob Sie wirklich so hohe Kosten hatten oder nicht. Liegen Ihre tatsächlichen Ausgaben über dem Pauschbetrag, können Sie diese zusätzlich geltend machen, indem Sie sie einzeln aufführen und nachweisen. Welche Steuerfreibeträge gibt es? Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Er steht jedem Steuerzahler zu und regelt, wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass dafür Steuern anfallen. So soll das Existenzminimum gesichert werden. Im Jahr 2025 durften Alleinstehende 12.096 Euro einnehmen, ohne Einkommensteuer darauf zahlen zu müssen. Geben Verheiratete eine gemeinsame Steuererklärung ab (Zusammenveranlagung), gilt der doppelte Betrag, also 24.192 Euro. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst. 2026 steigt er für Singles auf 12.348 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 24.696 Euro. Sie erhalten den Freibetrag automatisch. Sparerfreibetrag Ein weiterer Freibetrag, der jedem gewährt wird, ist der Sparerfreibetrag. Haben Sie Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen oder Dividenden, bleiben davon im Jahr 2025 genau 1.000 Euro steuerfrei. Bei Ehepaaren ist es wieder der doppelte Betrag: 2.000 Euro. Für das Steuerjahr 2026 gilt derselbe Sparerfreibetrag. Am einfachsten profitieren Sie von ihm, indem Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Depotanbieter einrichten. Mehr dazu lesen Sie hier. Arbeitnehmer-Pauschbetrag Ein wichtiger Freibetrag für Arbeitnehmer ist die Werbungskostenpauschale, offiziell: Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Damit können Sie in den Jahren 2025 und 2026 pauschal 1.230 Euro an beruflichen Ausgaben absetzen. Dazu zählen etwa Arbeitsmittel wie Computer, ein Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Für diese gilt wiederum eine eigene Pauschale, die Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale (mehr dazu hier ). Haben Sie Ausgaben, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, mindert jeder Euro mehr Ihre Steuerlast zusätzlich. Sie müssen die Kosten dann allerdings einzeln in der Steuererklärung angeben und auf Nachfrage des Finanzamts belegen können. Auch die noch vergleichsweise neue Homeoffice-Pauschale fällt unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wer seine Arbeit ganz oder teilweise von zu Hause leistet und kein echtes häusliches Arbeitszimmer geltend machen kann, darf für die Steuerjahre 2025 und 2026 pauschal 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzen – für maximal 210 Tage. Wer diese ausreizt, kann also 1.260 Euro absetzen. Unterhaltshöchstbetrag Der Unterhaltshöchstbetrag ist ein Freibetrag, den Sie absetzen können, wenn Sie eine bedürftige Person mit Unterhaltsleistungen unterstützen. Sind Sie gesetzlich zu diesem Unterhalt verpflichtet, wird er Ihnen als außergewöhnliche Belastung besonderer Art anerkannt. Der absetzbare Unterhaltshöchstbetrag liegt dann genauso hoch wie der Grundfreibetrag – für 2025 also bei 12.096 Euro, für 2026 bei 12.348 Euro. Anders als bei normalen außergewöhnlichen Belastungen wird Ihnen kein zumutbarer Eigenanteil angerechnet. Haben Sie nicht das komplette Jahr Unterhalt gezahlt, reduziert sich der Unterhaltshöchstbetrag. Und zwar um je ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem kein Unterhalt geflossen ist. Den Unterhaltshöchstbetrag müssen Sie beantragen; er wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Kinderfreibetrag Haben Sie mindestens ein Kind, können Sie den Kinderfreibetrag nutzen. Er soll Familien von Kosten entlasten, die Ihnen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung entstehen. 2025 beträgt der Freibetrag insgesamt 9.600 Euro, wobei er sich aus einem Steuerfreibetrag für das sächliche Existenzminimum von 6.672 Euro und einem Erziehungsfreibetrag von 2.928 Euro zusammensetzt. 2026 können Sie insgesamt 9.756 Euro absetzen (6.828 Euro + 2.928 Euro). Geben die Elternteile getrennte Steuererklärungen ab, haben Sie jeweils Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Voraussetzung ist, dass das Kind entweder minderjährig ist, unter 21 Jahre und arbeitssuchend oder unter 25 Jahre alt und sich noch in Ausbildung befindet. Lohnsteuerfreibetrag Auf Antrag können Sie mit dem Lohnsteuerfreibetrag Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits im Laufe des Jahres von Ihrer Lohnsteuer abziehen lassen. Sie können sich damit also mehr Netto vom Brutto sichern. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Zusätzlich zum halben Kinderfreibetrag können Alleinerziehende einen eigenen Entlastungsbetrag geltend machen. 2025 und 2026 beträgt er jeweils 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt der Betrag um 240 Euro pro Jahr. Um ihn zu erhalten, beantragen Sie am besten Steuerklasse 2. Wie das geht, lesen Sie hier. Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte Haben Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, können Sie auf Antrag einen Freibetrag für Schwerbehinderte nutzen. Er wird dann bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Seit 2021 wurde der Pauschbetrag deutlich angehoben. Haben Sie einen GdB von 20, 30 oder 40, können Sie ebenfalls einen Freibetrag geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie zusätzlich eine Rente beziehen oder wenn Ihre Einschränkung auf eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. Für die Steuerjahre 2025 und 2026 gelten folgende Freibeträge: GdB 20: 384 Euro GdB 30: 620 Euro GdB 40: 860 Euro GdB 50: 1.140 Euro GdB 60: 1.440 Euro GdB 70: 1.780 Euro GdB 80: 2.120 Euro GdB 90: 2.460 Euro GdB 100: 2.840 Euro Rentenfreibetrag Renten sind seit 2005 steuerpflichtig – aber nur zum Teil. Denn es gibt einen Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr richtet, in dem Sie in Rente gegangen sind. Bis zum Jahr 2040 sinkt der Freibetrag allerdings auf null. Im Jahr 2025 betrug der Rentenfreibetrag für Neurentner 16,5 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 83,5 Prozent der Rente waren steuerpflichtig. Lesen Sie hier mehr dazu, ab wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen. Rentnern steht zudem eine eigene Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro zu. Alles, was darüber hinaus geht, können Sie absetzen, indem Sie die Ausgaben einzeln in der Steuererklärung aufführen.
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