Steuerfreie Rente ab Juli 2025? Bis zu dieser Höhe ist das möglich

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Die jährliche Rentenanpassung führt bei einigen Rentnern dazu, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Ob das auch Sie betrifft, zeigt diese Tabelle. Eigentlich ist es eine gute Nachricht: Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Doch anders als beim Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert werden. Für manch einen bedeutet das: Er muss mehr Steuern zahlen als im Jahr zuvor oder rutscht überhaupt erst in die Steuerpflicht. Letzteres trifft in diesem Jahr voraussichtlich auf rund 73.000 Rentner zu. Sie liegen also mit ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Doch wann genau passiert das? Welche Rentner in die Steuerpflicht rutschen Ab wann Rentner 2025 steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, hat das Verbraucherportal "Finanztip" berechnet. Wer beispielsweise 2025 in Rente geht und in diesem Jahr ausschließlich maximal 17.148 Euro gesetzliche Bruttorente bezieht, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 22.000 Euro. Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert. Was für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Bei der Einkommensberechnung wurden 3,6 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,55 Prozent zur Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge. Rentenbeginn Westen Osten 2005 22.034 Euro 20.573 Euro 2006 21.560 Euro 20.208 Euro 2007 21.164 Euro 19.899 Euro 2008 20.872 Euro 19.710 Euro 2009 20.520 Euro 19.468 Euro 2010 20.107 Euro 19.138 Euro 2011 19.797 Euro 18.891 Euro 2012 19.455 Euro 18.713 Euro 2013 19.099 Euro 18.532 Euro 2014 18.808 Euro 18.316 Euro 2015 18.593 Euro 18.184 Euro 2016 18.355 Euro 18.058 Euro 2017 18.077 Euro 17.848 Euro 2018 17.822 Euro 17.630 Euro 2019 17.558 Euro 17.413 Euro 2020 17.213 Euro 17.113 Euro 2021 17.112 Euro 17.043 Euro 2022 17.086 Euro 17.059 Euro 2023 17.149 Euro 17.149 Euro 2024 17.196 Euro 17.196 Euro 2025 17.148 Euro 17.148 Euro Wichtig zu wissen: Nur weil Sie steuerpflichtig werden, heißt das nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn womöglich können Sie noch einige Ausgaben absetzen oder Pauschbeträge geltend machen – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können. Eine Steuererklärung müssen Sie aber in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Stellt das Finanzamt dann fest, dass Sie genug absetzbare Ausgaben haben, um keine Steuern zahlen zu müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen. Lesen Sie auch: So viel mehr Geld bringt die Rentenerhöhung 2025 Wann Ihnen hohe Nachzahlungen drohen Reichen Sie nach Renteneintritt trotz Steuerpflicht keine Steuererklärung ein, weil Sie das im Arbeitsleben als Angestellter nicht mussten, erhalten Sie mitunter erst nach ein paar Jahren Post vom Finanzamt – und müssen dann auf einen Schlag hohe Nachzahlungen leisten. Besser also, Sie handeln direkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, ist vor allem für jene Rentner groß, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.
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