Steuerklasse 4: Diese Abzüge erwarten Ehepaare beim Lohn

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Die Steuerklasse 4 bietet sich für Ehepaare und Lebenspartner an, die in etwa gleich viel verdienen. Mit diesen Abzügen vom Gehalt müssen Sie dann rechnen. Wie viel netto auf Ihrem Konto ankommt, hängt auch von Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, stuft Sie das Finanzamt automatisch in Steuerklasse 4 ein. Wir zeigen, was Ihnen dabei alles vom Gehalt abgezogen wird. Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 4? Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 4. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier . Folgende Abzüge und Beiträge werden Ihnen 2024 vom Bruttolohn abgezogen: Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse ( mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier ) Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer Solidaritätszuschlag: nur für hohe Einkommen ( lesen Sie hier, für wen der Soli noch gilt ) Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 5.175 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse); der Tarif für privat Versicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) Pflegeversicherung: 3,4 Prozent (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) und gegebenenfalls 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten Wie viel wird bei Steuerklasse 4 abgezogen? Wie hoch die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse 4 sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist . Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Das nennt sich progressiver Steuertarif. Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Er greift bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt mit der Höhe des Einkommens an. Ab etwa 66.800 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr wird jeder zusätzlich verdiente Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent belastet, ab etwa 278.000 Euro gilt für alles, was Sie obendrein verdienen, der Höchstsatz von 45 Prozent. Grundsätzlich wird dabei nur der Teil des Gehalts versteuert, der nach Abzug der Steuerfreibeträge noch übrig bleibt. Wie hoch diese ausfallen, lesen Sie hier . Brutto-Netto-Rechner nutzen Wie hoch die Einkommensteuer für Sie genau ausfällt, können Sie mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners ermitteln. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2022 an. Zudem gibt es die Einkommensteuertabelle , die von Jahr zu Jahr neu erstellt wird. Dort können Arbeitnehmer die Höhe ihres Lohnsteuerabzugs ablesen. Dabei wird zwischen der Grundtabelle für Ledige und der Splittingtabelle für Ehegatten und Lebenspartner unterschieden. In Steuerklasse 4 ist die Splittingtabelle für Sie relevant.
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