Viele Arbeitnehmer schenken der Lohnsteuerbescheinigung kaum Beachtung. Dabei ist sie für ihre Steuererklärung besonders wichtig. Ein Überblick. Jeden Monat erhalten Millionen Beschäftigte ihre Gehaltsabrechnung und am Ende des Kalenderjahres den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Darauf ist der steuerpflichtige Arbeitslohn ersichtlich. Dieser bestimmt maßgeblich, wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen. Wer versteht, was dahintersteckt, kann seine Steuerlast besser einschätzen und mögliche Fehler erkennen. Was genau ist steuerpflichtiger Arbeitslohn? Der steuerpflichtige Arbeitslohn umfasst alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die der Einkommensteuer unterliegen. Dazu gehören nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge und geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen. Steuerfreie Zuschüsse, etwa für Fahrtkosten oder Verpflegung, werden hingegen nicht mitgerechnet. Warum ist diese Angabe so wichtig? Der steuerpflichtige Arbeitslohn bildet die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Je höher dieser Betrag ist, desto mehr Steuern muss man zahlen. Gleichzeitig bestimmt er auch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze . Für die Steuererklärung ist diese Angabe unverzichtbar. Lesen Sie auch: Was Arbeitnehmer unbedingt absetzen sollten Für die Steuererklärung: Was Arbeitnehmer beim Urlaubsgeld beachten sollten Welche Zahl steht auf der Lohnsteuerbescheinigung? Auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung findet man die Angabe "steuerpflichtiger Arbeitslohn" in den ersten Zeilen unter Punkt drei. Sie umfasst das Bruttogehalt einschließlich aller steuerpflichtigen Zuschläge und Sonderzahlungen – abzüglich bestimmter steuerfreier Leistungen. Sozialabgaben wie Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge sind in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt. Praktisch für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen: Dem Finanzamt liegen die Lohndaten bereits elektronisch vor. Sie müssen also nur noch prüfen, ob alles korrekt aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen wurde. Für jene, die unsicher sind, ob in ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn alles richtig erfasst ist, empfiehlt sich der Abgleich mit der monatlichen Gehaltsabrechnung oder eine Nachfrage bei der Personalabteilung. Bei komplexeren Sachverhalten wie mehreren Arbeitgebern oder außergewöhnlichen Einkünften kann sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnen.