Stiftung Warentest: Viele Girokonten sind zu teuer

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Einem Test zufolge haben die Kontoführungsgebühren in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr nicht angezogen - und sind dennoch oft deutlich zu hoch. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können. Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften: Im alltäglichen Zahlungsverkehr geht kaum etwas ohne das Girokonto. Aber wie teuer darf es sein? Die Zeitschrift "Stiftung Warentest Finanzen" (Ausgabe 9/2025) ist dieser Frage auf den Grund gegangen - und stellt zuallererst fest: Im Vergleich zum Vorjahr haben die Anbieter nicht an der Preisschraube gedreht. Mehr als 700 Angebote von 182 Banken und Sparkassen hat die Stiftung Warentest Finanzen unter die Lupe genommen. Denn: Viele Finanzinstitute haben nicht nur ein Kontenmodell, sondern gleich mehrere. Das soll gezielter unterschiedliche Kunden und deren Bedürfnisse ansprechen. Und trotzdem halten die Tester viele der Angebote für zu teuer - der Schnitt liegt bei 125 Euro Kontoführungsgebühr pro Jahr. Die Grenze des Vertretbaren liegt der "Stiftung Warentest Finanzen" zufolge aber bei nur 60 Euro. Mehr Gebühren sollte ein gutes Girokonto pro Jahr nicht aufwerfen. Unterhalb dieses Betrags bleiben für Verbraucherinnen und Verbraucher aber lediglich 66 Angebote übrig. 54 der Konten sind kostenpflichtig, reißen die 60 Euro pro Jahr aber nicht. 12 weitere sind sogar komplett kostenfrei - ganz ohne Bedingungen, inklusive Karte und Überweisung. Kosten nicht alleiniges Gütekriterium Wer glaubt, zu viel zu zahlen, muss der "Stiftung Warentest Finanzen" zufolge nicht unmittelbar die Bank wechseln. Was sich stattdessen anbietet: zunächst bei der Bank nachzufragen, ob es auch ein günstigeres Kontenmodell gibt, das die individuellen Bedürfnisse erfüllt. Andernfalls kann es sich zum Beispiel lohnen, den Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu bemühen. Dort lassen sich die Angebote sämtlicher Kreditinstitute komfortabel miteinander vergleichen. Gut zu wissen: In der Praxis ist ein Kontowechsel weniger aufwendig als es zunächst klingt. Denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen, informiert der Bundesverband deutscher Banken. So muss etwa die aufnehmende Bank sämtliche Daueraufträge zum neuen Konto umziehen, wenn ein Kunde das wünscht. Zudem muss das neue Kreditinstitut Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, regelmäßige Zahlungspartner wie Vermieter oder Energieversorger über den Kontowechsel zu informieren, etwa indem es Musterschreiben bereitstellt. Aber: Die Kosten eines Girokontos sollten nicht alleiniger Faktor für einen Kontowechsel sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in ihre Erwägungen immer auch einfließen lassen, wie es um die Erreichbarkeit eines Instituts gestellt ist - ob etwa Filialen, der persönliche Ansprechpartner und Geldautomaten in der Nähe sind -, sofern das für die ausschlaggebend ist. Zudem sollten Kundinnen und Kunden prüfen, wie es um den Service einer jeweiligen Bank bestellt ist, ob etwa verschiedene Arten von Zahlungskarten im Angebot enthalten sind und wie es um die Gebühren steht, wenn eine Ersatzkarte notwendig wird.
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