Wenn es darum geht, ob ein Mitarbeiter als Freiberufler oder als Angestellter eingestuft werden muss, sind Sozialgerichte gefragt. In den Urteilen zeigt sich eine neue Linie.
Wenn es darum geht, ob ein Mitarbeiter als Freiberufler oder als Angestellter eingestuft werden muss, sind Sozialgerichte gefragt. In den Urteilen zeigt sich eine neue Linie.